Umweltsünder haben es im Südburgenland leicht wie nie

Die Grünen-Bezirksvorsitzenden Dagmar Tutschek (Güssing), Wolfgang Spitzmüller (Oberwart) und Robert Necker (Jennersdorf) kritisieren, dass es nicht mehr in jedem Bezirk ein Naturschutzorgan gibt.
  • Die Grünen-Bezirksvorsitzenden Dagmar Tutschek (Güssing), Wolfgang Spitzmüller (Oberwart) und Robert Necker (Jennersdorf) kritisieren, dass es nicht mehr in jedem Bezirk ein Naturschutzorgan gibt.
  • hochgeladen von Martin Wurglits

Umweltsünder können derzeit ruhig schlafen. Die Chancen, dass ihnen amtlicherseits jemand auf die Schliche kommt, sind so gering wie noch nie. Nur noch drei hauptamtliche Naturschutzorgane der Landesregierung sind derzeit nämlich im Einsatz, um die fast 4.000 Quadratkilometer in den sieben Bezirken auf Umwelt-Übertretungen zu überwachen.

Für die Bezirke Güssing und Jennersdorf ist ein einziges Naturschutzbeamter tätig, aus Personalmangel muss er auch Teile des Bezirks Oberwart mitbetreuen. Der Rest des Bezirks Oberwart sowie der Bezirk Oberpullendorf sind überhaupt verwaist, weil der bisher zuständige Beamte in Pension geht.

Kritik der Grünen

Für die Grünen ist das ein "untragbarer Zustand", wie der Oberwarter Bezirksvorsitzende LAbg. Wolfgang Spitzmüller festhält. "Eine Person kann unmöglich drei Bezirke betreuen. In diesem Sommer war zeitweise überhaupt nur ein einziges Naturschutzorgan im ganzen Burgenland im Amt."

Früher habe es auf jeder Bezirkshauptmannschaft ein Naturschutzorgan gegeben, frei werdende Stellen seien aber nicht mehr in allen Fällen nachbesetzt worden, kritisiert die Güssinger Bezirksvorsitzende Dagmar Tutschek. "Die Landesregierung rühmt sich gerne ihrer nachhaltigen Politik, aber der Naturschutz wird geopfert."

Gesetzesvorgabe entschärft

Besonders sauer stößt den Grünen auf, dass der gesunkene Personalstand seit Juli auch im Gesetz festgeschrieben ist. Die Novelle des Naturschutz- und Landschaftspflegegesetzes, die der Landtag ohne die Stimmen der Grünen beschlossen hat, sieht nun nur noch vor, dass "eine entsprechende Anzahl von Naturschutzorganen" zur Verfügung stehen muss. "Zuvor stand im Gesetz, dass es in jeder Bezirkshauptmannschaft mindestens einen Beamten geben muss", sagt Spitzmüller.

"Verwaltungsreform"

"Die Änderung steht im Zusammenhang mit der Verwaltungsreform, mit der wir Synergien zwischen den Bezirkshauptmannschaften stärken und die Naurschutzorgane neu positionieren wollen", erklärt Manuel Bernhardt aus dem Büro von Naturschutzlandesrätin Astrid Eisenkopf.

"Natürlich ist es unser Ansinnen, die Zahl der Naturschutzorgane wieder aufzustocken. Je mehr, desto besser", so Bernhardt weiter. Die betroffenen Beamtenstellen sollen auch vom Gehalt her aufgewertet werden.

Die Grünen wollen in der Sache trotzdem weiter Druck machen. "So lange, bis es wieder mindestens sechs Naturschutzorgane gibt", unterstreicht Spitzmüller.

Die Beamten sollten nicht nur im Krisenfall einschreiten können, sondern schon im Vorfeld beratend tätig sein können, sagt Robert Necker, der Jennersdorfer Grünen-Bezirksvorsitzende. "Wir brauchen beispielsweise mehr Aufklärung, was das Vordringen von invasiven, fremden Pflanzenarten betrifft."

Wofür Naturschutzorgane zuständig sind

Amtliche Naturschutzorgane haben behördliche Rechte. Sie dürfen Personen, die eines Umweltdelikts verdächtig sind, anhalten und überprüfen sowie deren Fahrzeuge durchsuchen. Sie dürfen auch Pflanzen und Tiere, die mit einem Delikt in Verbindung stehen, beschlagnahmen. Bei entsprechender Verdachtslage erstatten sie Anzeige bei der Bezirkshauptmannschaft.

Häufig tätig werden die Beamten bei illegalen Bauten im Grünland, bei illegalen Entwässerungen, illegalen Müllablagerungen oder unrechtmäßigen Wasserbauarbeiten.

Neben den amtlichen gibt es auch ehrenamtliche Naturschutzorgane, deren Zahl aber von Bezirk zu Bezirk sehr schwankt.

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