Insgesamt 97 Jahre Bürgermeister-Amtszeit gehen zu Ende
Glaser, Bauer, Thomas, Tauss: Vier Langzeit-Gemeindechefs legen ihre Funktionen zurück.
Auf insgesamt 97 Jahre Amtszeit kommen vier Langzeit-Bürgermeister, die mit dem Jahreswechsel ihre Ämter zurückgelegt haben oder es in den nächsten Tagen tun werden: Franz Glaser (Burgauberg-Neudauberg), Wilhelm Thomas (Jennersdorf), Josef Bauer (Heugraben) und Franz Eduard Tauss (Rudersdorf).
Franz Glaser war 29 Jahre lang Gemeindechef von Burgauberg-Neudauberg. Mit dem Amt des Bürgermeisters hat der ehemalige Nationalrats- und Landtagsabgeordnete nun seine letzte politische Funktion zurückgelegt.
Als seinen Nachfolge-Kandidaten hat die ÖVP-Gemeinderatsfraktion Wolfgang Eder nominiert, der seit 2014 dem Gemeinderat angehört.
Die Bürgermeister-Ära von Wilhelm Thomas in Jennersdorf begann 1992. Auch dem Landtag gehörte der 68-Jährige an, der zumindest noch als Bezirksobmann des ÖVP-Seniorenbunds der Politik erhalten bleibt.
Für die Nachfolge steht Bernhard Hirczy ante portas. Der 34-Jährige ist seit 2012 Vizebürgermeister, außerdem Landtagsabgeordneter, ÖVP-Bezirksobmann und Landesobmann des ÖVP-Arbeitnehmerbundes ÖAAB.
In Heugraben wird sich Bürgermeister Josef Bauer nach 25 Jahren Amtszeit in den kommenden Tagen zurückziehen. Die ÖVP-Fraktion im Gemeinderat hat Gemeindevorstand Mario Faustner als Nachfolger nominiert.
Der Rudersdorfer Bürgermeister Franz Tauss macht nach 19 Jahren Schluss. Ihm soll ÖVP-Gemeinderat Manuel Weber folgen. Voraussichtlich am 24. Jänner tritt der Gemeinderat zur Wahl des Bürgermeisters zusammen.
Ende Jänner geht Tauss auch als Amtmann in Pension. Seine Nachfolge im Gemeindeamt wird Judith Rosenberger übernehmen.
Wahl durch den Gemeinderat
Die Wahlen der neuen Bürgermeister erfolgen durch die jeweiligen Gemeinderäte. In allen vier Fällen verfügt die ÖVP über komfortable Mehrheiten. In Burgauberg-Neudauberg hat sie 13 von 19 Mandaten, in Jennersdorf 15 von 25, in Heugraben sechs von neun und in Rudersdorf 14 von 21.
Keine Volkswahl
Laut Gemeindeordnung ist innerhalb des letzten Jahres vor dem eigentlichen Wahltermin bei einer Neuwahl des Gemeindechefs keine Volksentscheidung notwendig. Die Wahl nimmt der Gemeinderat vor. Potenzielle Nachfolger haben so bis zu ein Jahr Zeit, sich im neuen Amt zu profilieren.
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