Affäre um Aldranser Altersheim abgeschlossen

Die Affäre um die Unterschlagungen im Aldranser Altenheim sind jetzt auch juristisch ausgestanden.
  • Die Affäre um die Unterschlagungen im Aldranser Altenheim sind jetzt auch juristisch ausgestanden.
  • hochgeladen von Stefan Fügenschuh

ALDRANS. Im Jahr 2012 wurde beim Wohn- und Pflegeheim Haus St. Martin entdeckt, dass 698.000 Euro unterschlagen wurden. Verdächtigt wurde der Buchhalter, der allerdings nach einem Schlaganfall nicht vernehmungsfähig war und einige Monate später verstarb. Auch das Geld blieb verschwunden.
Seither wurde über die Frage gestritten, ob der Obmann, die Bürgermeister des Prüfungsausschusses und der Geschäftsführer fahrlässig gehandelt haben und haftbar gemacht werden können. Der ehemalige Geschäftsführer wurde in zweiter Instanz verurteilt, 240.000 Euro an Schaden wiedergutzumachen. Allerdings hatten der Geschäftsführer und seine Lebensgefährtin vor dem Arbeitsgericht Erfolg, wo sie ihre Kündigung beeinspruchten. Jetzt hat man sich verglichen, beide Parteien verzichten auf Forderungen. Allerdings bleibt der Gemeindeverband auf Gerichts-, Anwalts- und Beratungskosten von ca. 250.000 Euro sitzen.
"Wir wollten uns schon vor Jahren mit dem Geschäftsführer einigen, leider war das damals nicht möglich", erklärt der Patscher Bürgermeister Andreas Danler, Obmann des Gemeindeverbandes. "So sind zum Nachteil beider Parteien hohe Kosten entstanden. Dafür ist die Sache jetzt juristisch ausgestanden", so Danler.
Schon vor Jahren hat die Bank, die an den Buchhalter das Geld ausbezahlt hatte, 200.000 Euro an den Gemeindeverband gezahlt. Geeinigt hat man sich auch mit den drei Mitgliedern des Überprüfungsausschusses und dem früheren Obmann. Sie zahlen zusammen 60.000 Euro. Das ist wesentlich weniger als gedacht, eigentlich ging man davon aus, dass die vier Funktionäre zusammen die gleiche Schuld trifft wie den ehemaligen Geschäftsführer und sie zusammen 240.000 Euro zahlen müssen.

Funktionäre zahlen weniger Schadenersatz als gedacht

"Die Funktionäre arbeiten ehrenamtlich, das ist ein Grund zur Mäßigung bei den Schadenersatzforderungen – wir haben uns auf 25 % geeinigt, das sind 60.000. Dafür verzichten wir auf einen weiteren Prozess. Alle Beteiligten sind froh, wenn die Sache abgeschlossen ist und wir in Ruhe arbeiten können", so Danler abschließend. Insgesamt sind die Kosten für die Aufarbeitung der Affäre etwa gleich hoch wie die Schadenersatzzahlungen.
KOMMENTAR: Bürgermeister in die Pflicht nehmen

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