Die Barrierefreiheit kann auch eingeklagt werden

Die Referenten des Bauchtechnik-Fachgremiums mit BBL-Leiterin Brigitte Luef und den Sachverständigen der BBL Oststeiermark.
  • Die Referenten des Bauchtechnik-Fachgremiums mit BBL-Leiterin Brigitte Luef und den Sachverständigen der BBL Oststeiermark.
  • hochgeladen von Alfred Mayer

In der Baubezirksleitung Oststeiermark in der BH Hartberg fand die 10. Sitzung des Bautechnik-Fachgremiums der Fachabteilung Energie und Wohnbau im Amt der Steiermärkischen Landesregierung statt. Nach der Begrüßung durch die neue Leiterin der BBL Oststeiermark Brigitte Luef informierten die Experten des Landes, darunter auch der Präsident der Behinderten-Selbsthilfegruppe Hartberg-Fürstenfeld Leo Pürrer, über gesetzliche Neuerungen zum Schwerpunkt Barrierefreiheit. „Die Übergangsfrist des Bundesbehindertengleichstellungsgesetzes ist mit 1. Jänner 2016 ausgelaufen, Barrierefreiheit bei öffentlichen Gebäuden kann auch eingeklagt werde“, so eine Grundaussage.

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