Informiert zu sein bringt Bares: Steuerinfotag

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GAILTAL (schön). Am 12. Mai ist Internatioaler Tag der Familie. Aus diesem Anlass bietet der Katholische Familienverband - in Kooperation mit sieben Kärntner Steuerberatungskanzleien - eine kostenlose kärntenweite Beratung an. Dabei wird der Frage nachgegangen, wie man Familiensteuer-Geld vom Finanzamt zurückbekommt. Im Gailtal kann man sich von Steuerberaterin Margit Berger (Kötschach 480) Tipps holen.

Kinderfreibetrag beantragen

Der WOCHE verrät Berger bereits vorab, was man beachten sollte, wenn man das Familiensteuer-Geld vom Finanzamt zurückbekommen möchte. "Man soll nicht auf den Alleinverdiener- bzw. Alleinerzieherabsetzbetrag vergessen", weiß die Expertin. Auch der Mehrkindzuschlag ab drei Kindern sei zu beachten. "Weiters soll man Kinderfreibeträge beantragen und diese - sofern beide Elternteile steuerpflichtig sind - auf die Ehepartner aufteilen", sagt Berger.

Durchführung nicht scheuen

Doch was ist der häufigste Fehler, den Familien in punkto Steuern machen? "Keine ArbeitnehmerInnenveranlagung durchführen zu lassen, weil man mit dem Finanzamt 'nichts zu tun haben will'", antwortet Berger. Zudem käme es häufig vor, dass Belege oder sonstige Nachweise verlegt oder vernichtet werden. Wichtig sei laut Berger folgendes: "Rechtzeitige Absprache unter den Eltern, wer die Kosten tragen wird und sie dann geltend machen kann", rät die Steuerberaterin.
Zu achten ist zudem auf: Belegaufbewahrung/Dokumentation (sieben Jahre lang), Fristen für die Erklärungen (Fünf Jahre bei freiwilliger Erklärung, sechs Monate bei verpflichtender Erklärung), Beschwerdefrist von einem Monat nach Ergehen des Bescheides.

Zehn Steuertipps für Familien, zusammengestellt vom Katholischen Familienverband

1. Kinderbetreuungskosten
Für Kinder bis zum 10. Lebensjahr können die Kosten für Krippe, Kindergarten, Tagesmütter, Leihomas, Nachmittagsbetreuung inklusive Mittagessen, Schulskikurs, Sportwoche, Ferienbetreuung u.ä. steuerlich geltend gemacht werden; maximale Höhe: 2.300 Euro pro Kind und Jahr. Beantragt werden die Kinderbetreuungskosten im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung mit Formular L1k; Beleg müssen nicht mitgeschickt werden, trotzdem bitte sieben Jahre aufheben.

2. Kinderfreibetrag
Für jedes Kind, für das mehr als sechs Monate pro Jahr Familienbeihilfe bezogen wird, steht ein Kinderfreibetrag von 220 Euro jährlich zu. Beantragen beide Elternteile den Kinderfreibetrag für dasselbe Kind, dann beträgt dieser 132 Euro pro Elternteil. (Achtung: Die mit der Steuerreform 2015 ausgehandelte Erhöhung kommt frühestens mit der Arbeitnehmerveranlagung 2016 zur Anwendung). Geltend gemacht wird der Kinderfreibetrag im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung mit dem Formular L1k, dieses Formular muss für jedes Kind, für das Familienbeihilfe bezogen wird, ausgefüllt werden.

3. Alleinverdienerabsetzbetrag (AVAB)
Wer für mindestens ein Kind mehr als sechs Monate Familienbeihilfe bezieht und der (Ehe)Partner bzw. die (Ehe)Partnerin nicht mehr als 6.000 Euro jährlich verdient, hat Anspruch auf den AVAB. Der AVAB beträgt für ein Kind 494 Euro, für das zweite erhöht er sich um 175 Euro und für jedes weitere erhöht er sich um 220 Euro.

4. Alleinerzieherabsetzbetrag (AEAB)
Als Alleinerzieher/in gilt: Wer mehr als sechs Monate im Kalenderjahr nicht verheiratet ist oder ohne Partner/in lebt und für mindestens ein Kind mehr als sechs Monate Familienbeihilfe bezieht, hat Anspruch auf den AEAB. Der AEAB beträgt für ein Kind 494 Euro, für das zweite erhöht er sich um 175 Euro und für jedes weitere erhöht er sich um 220 Euro.

5. Negativsteuer beantragen
Wenn gar kein Einkommen oder kein steuerpflichtiges Einkommen bezogen wird, stehen Alleinverdiener- bzw. Alleinerzieherabsetzbetrag trotzdem zu. Sie müssen im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung mit dem Formular L1/E1 beantragt werden. Der Antrag kann fünf Jahre rückwirkend gestellt werden.

6. Mehrkindzuschlag
Den Mehrkindzuschlag erhalten Sie, wenn im betreffenden Kalenderjahr für mindestens drei Kinder zumindest teilweise Familienbeihilfe bezogen wurde. Das Familieneinkommen darf 55.000 Euro/Jahr nicht übersteigen. Der Mehrkindzuschlag beträgt 20 Euro pro Monat und wird im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung mit dem Formular L1, E1 oder E4 beantragt.

7. Unterhaltsabsetzbetrag
Eltern, die nicht im gemeinsamen Haushalt mit ihrem/n Kind/ern leben und Unterhalt zahlen, haben Anspruch auf den Unterhaltsabsetzbetrag. Der Unterhaltsabsetzbetrag ist nach der Anzahl der unterhaltspflichtigen Kindern gestaffelt und beträgt monatlich für das erste Kind 29,20 Euro, für das zweite Kind 43,80 Euro und für das dritte und jedes weitere Kind 58,40 Euro. Der Unterhaltsabsettbetrag wird im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung mit dem Formular L1k beantragt.

9. Außergewöhnliche Belastung
Aufwendungen für die Berufsausbildung eines Kindes können steuerlich als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden wenn im Einzugsbereich des Wohnortes der Eltern keine entsprechende Ausbildungsmöglichkeit besteht. Bei Schülern und Lehrlingen stellt der Besuch eines mehr als 25 Kilometer vom Wohnort entfernten Internats eine auswärtige Berufsausbildung dar, die Universität muss mindestens 80 Kilometer entfernt sein. Der monatliche Pauschalpreis hierfür beträgt 110 Euro, er steht auch in den Ferien zu; zu beantragen im Formular L1k.

10. Kinder mit Behinderung
Die tatsächlichen Kosten der Behinderung wie Kosten für Therapien, Aufwendungen für Behindertenhilfsmittel, Schulgeld für Behindertenschulen oder -werkstätten, besondere Anschaffungen (vermindert um Ersatz durch Versicherung oder allfälliges Pflegegeld), können steuerlich als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden. Zu beantragen sind sie mit dem Formular L1k.

Zur Sache:

Anlässlich des Internationalen Tag der Familie bietet der Katholische Familienverband am Donnerstag, 12. Mai, den Familien österreichweit ein ganz besonderes Service: In allen Bundesländern informieren Steuerexperten und -expertinnen des Katholischen Familienverbandes kostenlos, wie Familien Geld vom Finanzamt zurückbekommen, geben Steuertipps und beantworten individuelle Fragen.

Dieser Service wird in Kärnten in sieben Bezirksstädten geboten. Die Beratung erfolgt in der Zeit von 10 bis 12 Uhr, persönlich nach Voranmeldung oder telefonisch. Nähere Informationen zum konkreten Serviceangebot: www.familie.at/kaernten

Zudem können Familien ihre Anfragen zum Thema Steuer ganzjährig an die Serviceadresse: steuerinfo@familie.at richten. Unter dieser Adresse werden die Anfragen ebenfalls kostenlos von den Steuerexperten des Katholischen Familienverbandes beantwortet.

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