Hauptplatz 11: "Initiative Denkmalschutz" schlägt nach Einsturz Alarm
Bei den Abrissarbeiten ist es zum Einsturz beim Kernbau des Gebäudes gekommen.
TRAISMAUER (red). Beim historischen Gasthaus "Zum goldenen Kreuz" (Hauptplatz 11) ist letzten Donnerstag (16. Juli) im Zuge von Abbrucharbeiten auch der denkmalgeschützte Kernbau aus dem 16. Jh. zum Teil eingestürzt.
"Beim ehemaligen Eingang sind das Gewölbe und eine tragende Außenwand eingestürzt", bestätigt Bürgermeister Herbert Pfeffer.
"Nun ist zu befürchten, dass der Denkmalschutz aufgehoben und nichts mehr an dieses Dokument der bedeutenden Wohnkultur aus dem 16. Jh. erinnern wird", heißt es seitens der "Initiative Denkmlaschutz". Die Initiative Denkmalschutz fordert dajer einen Baustopp und eine genaue Untersuchung des Vorfalls, da bei einer widerrechtlich erfolgten Zerstörung oder Veränderung eine Wiederherstellung angeordnet werden kann.
Seit 2007 unter Denkmalschutz
Der Kernbau von "Hauptplatz 11" wurde 2007 per Bescheid unter Denkmalschutz gestellt. "Auf Grund der im Kernbau weitgehend original erhaltenen Mauersubstanz mit anspruchsvollen Bauteilen ist unter den Oberflächen das Vorhandensein historischer Steinmetzteile oder Wandmalereien nicht auszuschließen." Das Gebäude stellt ein "bemerkenswertes Zeugnis der Lebensformen wohlhabender Bevölkerungsschichten im 16. Jh. dar, was sich vor allem (...) an den in Stein gehauenen Ausstattungsdetails manifestiert. (...)", heißt es im Bescheid des Bundesdenkmalamtes, und weiter: "Da vergleichare profane Steinmetzarbeiten des 16. Jh. im Wohnbereich nur in wenigen Beispielen erhalten sind, besteht im gegenständlichen Bauabschnitt ein Kulturgut, das österreichweit betrachtet (...) einen wichtigen Stellenwert einnimmt.
Sofortiger Baustopp gefordert
Die Initiative Denkmalschutz fordert einen sofortigen Baustopp. Eine genaue Untersuchung solle zeigen, ob ein Wiederaufbau verfügt werden muss. "Nun muss mit aller Sorgfalt die genaue Ursache des Einsturzes untersucht werden. Bis dahin müssen alle Arbeiten ruhen", fordert die Initiative. Gemäß § 36 Abs. 1 Denkmalschutzgesetz kann nämlich das Bundesdenkmalamt (per Antrag) die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes vor dem Abriss verfügen. Es ist darauf zu achten, dass ein sorgsamer Umgang mit unseren Baudenkmalen gepflegt wird, umso wichtiger erscheint es daher bei widerrechtlichen Veränderungen einen Wiederaufbau zu verfügen, damit solche unsachgemäßen, unbedachten Vorgehensweisen keine Nachahmer finden.
Denkmalschutz informiert
"Der Denkmalschutz wurde schon Donnerstag informiert und war dann auch Donnerstag und Freitag vor Ort", bestätigt Bürgermeister Herbert Pfeffer. Die Abrissarbeiten wären schon abgeschlossen gewesen und dann kam es zum Einsturz, schildert der er weiter. Es habe sich auch ein Riss gebildet , der jetzt kontrolliert werde. "Bei alter Gebäudesubstanz kann immer etwas einstürzen, leider Gottes ist das hier passiert", so der Bürgermeister.
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