Positive Wende bei drohender Schließung der Eisenbahnkreuzung "Berghäusergasse" -

Ein Mail der ÖBB Infrastruktur AG an die Bürgerliste MIT bestätigt: Die Verhandlungen zur Schließung von vier Eisenbahnkreuzungen in Traismauer laufen bereits seit März 2014, bis heute gibt es keine offizielle Information des Bürgermeisters in einer ordentlichen Sitzung des Gemeinderates!
  • Ein Mail der ÖBB Infrastruktur AG an die Bürgerliste MIT bestätigt: Die Verhandlungen zur Schließung von vier Eisenbahnkreuzungen in Traismauer laufen bereits seit März 2014, bis heute gibt es keine offizielle Information des Bürgermeisters in einer ordentlichen Sitzung des Gemeinderates!
  • hochgeladen von Lukas Leitner

Bürgerliste MIT: "Gemeinde soll Kostenbeitrag leisten!" ----

In den letzten Wochen wurde über eine Schließung einer Eisenbahnkreuzung im Gemeindegebiet der Stadtgemeinde Traismauer, konkret in der Reidlinger Straße in der Katastralgemeinde Gemeinlebarn, diskutiert. Nach einer Recherche der parteiunabhängigen Bürgerliste MIT wurde klar, dass weitere drei Eisenbahnkreuzungen, also in Summe vier (!) Eisenbahnkreuzungen, im Traismaurer Gemeindegebiet knapp vor der Schließung stehen. Da die Stadtgemeinde bisher keinen Kostenbeitrag angeboten hat, existieren bereits für alle (!) Eisenbahnkreuzungen gültige Auflassungsbescheide der Behörden.

Nun können zumindest die Anrainerinnen und Anrainer der Berghäusergasse aufatmen: Nach aktuellem Stand der Informationen wird die ÖBB die Eisenbahnkreuzung bei der Berghäusergasse nämlich nicht auflassen, sondern erhalten und modernisieren. Die Stadtgemeinde Traismauer soll dafür einen Kostenbeitrag leisten. Dieses Angebot wurde zwischen Vertretern der Stadtgemeinde, konkret auch Bürgermeister Pfeffer, und Verantwortlichen der ÖBB in einer Verhandlungsrunde bereits besprochen.

Ztl.: Traismauer darf keine geteilte Stadt werden!
"Die Bürgerliste MIT hat mit Unterstützung der ÖVP und FPÖ erst in der Gemeinderatssitzung am 23. November 2016 einen Antrag zur Leistung eines Kostenbeitrages der Stadtgemeinde zur Erhaltung der Eisenbahnkreuzungen eingebracht. Damals wurde der Antrag zur Leistung eines Kostenbeitrages jedoch ohne Diskussion von der SPÖ abgelehnt. Wir gehen jedoch nun davon aus, dass die Stadtgemeinde das nunmehrige Angebot der ÖBB endlich ernst nimmt und den notwendigen Kostenbeitrag zur Erhaltung der Eisenbahnkreuzung bei der Berghäusergasse leisten wird. Traismauer darf keine geteilte Stadt werden!", erklärt dazu MIT-Gemeinderat Günther Brunnthaler.

Die Kosten für die Modernisierung, die technische Sicherung und die Kosten für neue Lichtzeichen und Schrankenanlage der Eisenbahnkreuzung Berghäusergasse betragen rund 400.000 Euro.

Zur Vorgeschichte:
1) Die Gespräche der ÖBB mit der Stadtgemeinde Traismauer betreffend der Schließung der Eisenbahnkreuzungen werden bereits seit 12. März 2014 (!) geführt, also bereits seit über zwei Jahren!
2) Bis heute gibt es dazu jedoch keine (!) offizielle Information an den Gemeinderat (lediglich Informationen in nicht in der NÖ. Gemeindeordnung vorgegebenen Gremien, wie etwa vom Bürgermeister willkürlich geladenen Sitzungen). Auch wurde der Gesamtakt der bisherigen Verhandlungen dem Gemeinderat noch nicht vorgelegt.
3) Von Schließungen von Eisenbahnkreuzungen ist in unserer Region nur die Stadtgemeinde Traismauer betroffen: Weder in Herzogenburg noch in Sitzenberg-Reidling, also in den Nachbargemeinden, werden in den nächsten Monaten Eisenbahnkreuzungen aufgelassen, nur in Traismauer.
4) Das Eisenbahngesetz sieht eine Kostenteilung zwischen dem Träger der Straßenbaulast und dem Eisenbahnunternehmen zur Erhaltung von Eisenbahnkreuzungen vor, also im Falle der Kreuzungen über Gemeindestraßen die Stadtgemeinde. Im Falle von Traismauer gibt es derzeit kein taugliches Angebot bzw. Vorschlag der Stadtgemeinde zur Erhaltung und Modernisierung der Eisenbahnkreuzungen zur besseren Darstellung der wirtschaftlichen Zumutbarkeit für die ÖBB.
5) Da die Stadtgemeinde Traismauer bislang keinen Kostenbeitrag angeboten hat, gibt es bereits für alle Eisenbahnkreuzungen einen gültigen Auflassungsbescheid der Behörde.

EXKURS / Eisenbahnrecht:
In einem Auflassungsverfahren nach §48 EisbG muss die Eisenbahnbehörde unter anderem auch die wirtschaftliche Zumutbarkeit prüfen. Das Eisenbahnrecht sieht eine Kostenteilung bei Eisenbahnkreuzungen zwischen dem Träger der Straßenbaulast, also im Falle von Gemeindestraßen die Stadtgemeinde, und dem Eisenbahnunternehmen vor. So es zu keiner einvernehmlichen Kostenteilung kommt, ist im Eisenbahnrecht eine Teilung zu gleichen Teilen vorgesehen. Diese Kostenteilung umfasst sowohl die Errichtungskosten als auch die Instandhaltungs- und Betriebskosten.

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