Handelsschüler abgeurteilt
Handelsschule Hollabrunn: Strafverfahren gegen 18-j. Schüler endete mit sechsmonatiger Bewährungsstrafe.
HOLLABRUNN/KORNEUBURG (mr). Wie berichtet verursachten am 11. Mai drei Droh-SMS eines 18-jährigen Schülers der Handelsschule Hollabrunn einen Großeinsatz der Sicherheitskräfte.
Im Unterrichtsfach "Übungsfirma" drohte eine negative Beurteilung, der Versuch des Schülers seine Lehrerin (die übrigens ihre Ladung als Zeugin unentschuldigt missachtete) zu einer Entscheidungsprüfung zu überreden, scheiterte. Wütend schmiss er Sessel vom Tisch und eine PC-Maus aus dem Fenster. Nach Verlassen der Schule holte er aus seinem PKW ein schwarzes Jagdmesser.
Ein Mitschüler des Angeklagten erhielt mehrere Droh-SMS u.a. mit folgendem Text: "In einer halben Stunde komm' ich mit meinem schwarzen Messer in die Schule und werde mich an jedem rächen, der behindert zu mir ist oder war. Du bis ganz ok, wenn du nicht verletzt werden willst, dann geh' heim." Der Mitschüler ging nicht heim, sondern informierte die Lehrerschaft.
Aus Sicherheitsgründen wurde das Gebäude, das nicht nur Handelsakademie und Handelsschule beherbergt, sondern auch das Aufbaugymnasium Hollabrunn, hermetisch von Sicherheitskräften abgeriegelt. Darin befanden sich rund 850 Personen.
Der Angeklagte wurde aufgrund einer Sofortfahndung festgenommen, in seinem PKW fanden Polizeibeamten ein schwarzes Jagdmesser mit einer Klingenlänge von 17,5 cm.
Staatsanwalt Thomas Ernst hatte den Jugendlichen wegen des Vergehens des Landzwanges angeklagt - ein Delikt, das die Bedrohung eines großen Personenkreises mit einem Angriff auf Leben, Gesundheit oder körperliche Unversehrtheit unter Strafe stellt.
Es tue ihm leid, so viele Menschen in Furcht und Unruhe versetzt zu haben, versicherte der Angeklagte. Die Verteidigerin betonte, dass ihr Mandant auf Grund familiärerer und schulischer Probleme psychisch angeknackst gewesen sei.
Neben einer sechsmonatigen Bewährungsstrafe erteilt das Gericht mehrere Weisungen und ordnete Bewährungshilfe an. Das Urteil ist rechtskräftig!
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