Mordversuch eines Zurechnungsunfähigen
Hollabrunner wurde wegen versuchten Mordes in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen.
HOLLABRUNN/KORNEUBURG (mr). Ein 43-jähriger Autoverkäufer soll nach dem Antrag der Staatsanwaltschaft Korneuburg unter dem Einfluss eines die Zurechnungsfähigkeit ausschließenden Zustandes, nämlich einer paranoiden Schizophrenie, am 12. April 2016 versucht haben, seine Großmutter zu ermorden.
Er soll sie in seiner Wohnung in Hollabrunn zu Boden gebracht, sich auf sie gelegt und mit dem Ellbogen gegen ihren Hals gedrückt haben, um die Frau zu ersticken.
Ihren Nachbarn hat die Frau zu verdanken, dass sie noch am Leben ist: Diese wurden nämlich durch lautes Poltern auf den Vorfall aufmerksam und eilten in ihre Wohnung. Da der Betroffene auf ihre Schreie nicht reagierte, mussten sie den Mann gewaltsam von der Großmutter herunterziehen.
Da der Betroffene wegen seiner psychischen Erkrankung strafrechtlich nicht verantwortlich ist und ihm jegliche Krankheitseinsicht sowie die Bereitschaft fehlt, sich einer geeigneten Behandlung zu unterziehen, wurde er in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig!
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.