Polizei warnt vor Nichten/Neffen/Enkeltrick!
„Rate mal, wer dich nach so langer Zeit anruft!“
Die mit den Bezeichnung „Neffentrick“ bekannt gewordenen Betrugshandlungen, scheinen derzeit zu boomen. Alleinstehende und ältere Menschen werden oft zu gezielt ausgewählte Opfer von derartigen Betrugshandlungen.
Der Ablauf ist sehr einfach. Die Täter wählen dabei aus den öffentlichen Telefonbüchern gezielt Vornamen aus, die auf ältere Personen schließen lassen. Ohne Namensnennung wird während des Telefongespräches das Opfer auf Grund von Aussagen, wie zum Beispiel „Kennst du mich nicht mehr?“ oder „Rate mal, wer dich nach so langer Zeit anruft!“, dazu verleitet einen Namen eines Verwandten oder Bekannten zu nennen. Doch gerade diese Vorfreude der Opfer von einem Verwandten oder Bekannten, zu dem der Kontakt vielleicht abgebrochen oder nur sehr spärlich ist, nutzen die Kriminellen aus, um das Vertrauen des Gesprächspartner zu gewinnen.
Mit einer raffinierten und ausgeklügelten Gesprächsstrategie werden dabei durch suggestive Fragen die Betroffenen dazu verleitet, persönliche Informationen zur finanziellen Lage oder den Lebensumständen preiszugeben. Diese Auskünfte werden ausgenutzt, um Geldforderungen für Anschaffungen oder zum Ausgleich von offenen Rechnungen zu stellen. Dabei handelt es sich oft um hohe Geldbeträge. Natürlich versprechen die Betrüger, dass sie den geborgten Geldbetrag ehestmöglich zurückzahlen werden.
Schon hat sich der Kreis der Betrugshandlung geschlossen. Das Opfer, freudig einem „netten“ Bekannten oder Verwandten aus einer misslichen Lage helfen zu können, versucht nun die geforderten Geldmittel bereit zu stellen. Mit dem Sparbuch in den Händen wird dann oft der Weg ins nächstgelegene Bankinstitut angetreten, um den vereinbarten Betrag abzuheben.
Um die Möglichkeit einer Kontaktaufnahme mit der Polizei oder dem echten Verwandten so gut wie möglich auszuschließen, wird noch für den gleichen Tag die Übergabe –zumeist in der Wohnung des Opfers - vereinbart. Aufmerksame Bankangestellte können dabei durch gezielte Fragen noch in der Bankfiliale dem geplanten Betrug Einhalt gebieten.
Die Abholung wird nicht durch den vermeintlichen Verwandten oder Bekannten durchgeführt, sondern durch einen Mittäter, der bereits beim Telefongespräch vorangekündigt wurde. Nach Übergabe des Geldes und einer erst danach erfolgten Anzeige, stehen die PolizeibeamtInnen oft vor schwieriger Ermittlungsarbeit.
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