Zuerst sexuell belästigt - dann Rauswurf
BEZIRK HORN. Eine 19-Jährige beginnt eine Lehre als Köchin in einem Gasthaus. Dort wird sie immer wieder von einem Kollegen begrapscht. Die junge Frau ist eingeschüchtert und will diesem Kollegen aus dem Weg gehen – erfolglos, denn der 53-jährige Mann folgt ihr immer wieder. Als die Dienstnehmerin ein Gespräch mit der Chefin sucht, zeigt diese nicht nur wenig Verständnis, sondern nimmt auch den Mitarbeiter in Schutz und kündigt das Arbeitsverhältnis mit der Köchin. „Als wir mit dem Fall konfrontiert worden sind, haben wir diesen Arbeitgeber genauer unter die Lupe genommen. Es scheint so, als hätte es öfters Probleme gegeben“, so Bezirksstellenleiter Robert Fischer. Nach Intervention der AK können 2.200 € für die Dienstnehmerin geltend gemacht werden.
AK-Tipp: Halten Sie die Zeit fest
Vor allem in der Gastronomie hat sich bei der Mitarbeiter-Abrechnung der Schlendrian eingeschlichen.
"Am besten, man nimmt einen Jahreskalender und zeichnet alle Arbeitszeiten auf", rät AKNÖ-Präsident Markus Wieser. Die Bilanz ist selbsterklärend: Rund 159.000 Arbeitnehmer in NÖ hatten 2015 Probleme am Arbeitsplatz und wandten sich an die AK. „Rund 19,5 Millionen Euro an ausständigen Geldern wurden in Folge vor Gericht oder per Intervention für unsere Mitglieder erkämpft“, sagt AK NÖ-Präsident Markus Wieser. Für 3.501 Betroffene wurden zudem über 36,5 Millionen Euro nach Insolvenzen gesichert.
„Wegen der Geltung von Verfallsfristen konnten viele niederösterreichische Arbeitnehmer ihnen zustehende Ansprüche nur für einen kurzen Zeitraum einfordern - auch wenn sie über Monate oder gar Jahre zu wenig Geld bekommen haben“, kritisiert Präsident Markus Wieser. Betroffen ist hier vor allem das Gastgewerbe, das nach wie vor ein Sorgenkind in der Arbeitsrechtsberatung ist. Vier von 10 Gastgewerbe-Beschäftigte, die von der AK Unterstützung erhielten, hatten überhaupt keine Lohnabrechnung vom Dienstgeber erhalten.
Seit 1. Jänner ist indes eine wichtige Forderung erfüllt. Es müssen jetzt Brutto-Netto-Abrechnungen ausgestellt werden.
„Wenn es hart auf hart kommt, ist es wichtig, seine Ansprüche vor Gericht nachweisen zu können. Denn wenn nicht alle Arbeitszeiten detailgenau und lückenlos dokumentiert sind, sind Klagen oder Klagsdrohungen zwecklos“, sagt der Leiter des AK-Rechtsschutzbüros NÖ West Karl Heigel. Deshalb rät er: Arbeitszeiten minutiös aufzeichnen – und wenn möglich von einer Kollegin oder einem Kollegen bestätigen lassen. Lohnabrechnungen kontrollieren (lassen). App: Mit dem AK-Zeitspeicher können Sie einfach und schnell die Arbeitszeiten dokumentieren. Mehr unter: zeitspeicher.arbeiterkammer.at
Jahresbilanz 2015 – Bezirk Horn. Arbeits- und sozialrechtliche Beratungstätigkeit
Persönliche Beratungen: 1.255, Telefonische und schriftliche Beratungen: 1.092, Interventionen beim Dienstgeber: 76 Fälle, Kostenloser Rechtsschutz: 17 Fälle, Außergerichtlich eingebracht: 148.905 Euro, Gerichtlich eingebracht: 45.890 Euro, Insolvenzvertretung: 958.474 Euro, Gesamtsumme: 1.153.269 Euro.
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