Eggenburg: Autofahrerin von jungen Asylwerbern auf Fahrbahn zum Anhalten genötigt

EGGENBURG. Am Dienstag, gegen 23 Uhr, wurde eine Lenkerin (Mitte 20), die auf der B 35, stadtauswärts fuhr, auf Höhe des Spar-Marktes von drei betrunkenen Jugendlichen, vermutlich dem Aussehen nach Asylwerber, auf der Fahrbahn zum Anhalten genötigt. Einer der Jugendlichen soll gegen ihren PKW getreten haben. Nachdem die Frau Anzeige erstatte, konnte im Zuge der sofort eingeleiteten Fahndung in der Nähe des Vorfalls, vier alkoholisierte jugendliche Asylwerber angetroffen werden.
Die Amtshandlung wurde in der Unterkunft der Jugendlichen fortgesetzt. Einer der Jugendlichen war sehr stark alkoholisiert. Er schrie herum und musste gestützt werden. Bei einem Handgemenge unter den Burschen wurde die Eingangstür zu einem Zimmer aus den Angeln gebrochen.

Versuch Tobenden zu beruhigen

Als die anwesenden sozialpädagogischen Betreuer und die Polizisten versuchten den Tobenden zu beruhigen, versuchte er Betreuer und Beamte zu attackieren.
Durch sein aggressives Verhalten verhinderte der Bursche die weitere Amtshandlung.
Durch Lärm und Geschrei herrschte in der gesamten Flüchtlingsunterkunft Aufregung - von allen Seiten kamen jugendliche Asylwerber zum Ort des Geschehens.
Die Androhung der Festnahme blieb erfolglos, der Jugendliche versuchte weiterhin aggressiv auf die Beamten zuzustürmen - schließlich wurde er festgenommen.
Gemeinsam mit einer zweiten Streife gelang es, den sich heftig wehrenden Jugendlichen zu fixieren und ihm Handschellen anzulegen. Er konnte im Zuge der Ermittlungen auch mit dem, von der Lenkerin angezeigten Vorfall, eindeutig in Verbindung gebracht werden.

Betretungsverbot

Verletzt wurde keiner. Gegen ihn wurde ein Betretungsverbot für die Unterkunft verhängt. Er wird in eine andere Einrichtung für Asylwerber verlegt werden.
Nach Abschluss der Erhebungen wird er wegen Verdachts der Sachbeschädigung, Körperverletzung und Widerstand gegen die Staatsgewalt an die StA Krems/Donau angezeigt werden.
Weiter wird er wegen Übertretungen nach der StVO, dem NÖ Polizeistrafgesetz und aggressivem Verhaltens an die Bezirkshauptmannschaft Horn angezeigt werden.

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