Neuer Gemeinde Verband Horn ermöglicht mehr Kooperation und Entlastung der ...
... Gemeinden Kommunen können künftig Abgabeneinhebung an GVH übergeben
HORN. Einen entscheidenden Schritt zur Entlastung der Gemeinden und in Richtung mehr Bürgerservice hat der Abfallwirtschaftsverband Horn gesetzt. Künftig kann der Verband neben der Organisation und Durchfüh- rung der Müllabfuhr auch die Abgabeneinhebung für die Gemeinden übernehmen. Möglich wurde dies durch die Änderung und Erweiterung der Satzung bei der jüngsten Vollversammlung, die am Dienstag in Horn in einer Pressekonferenz vorgestellt wurde. Weiters wurde die Organisation in „Gemeindeverband Horn für Abfall- wirtschaft und Abgaben“ (GVH) umbenannt. Der Sitz ist nach wie vor in Mold.
Der Vertreter der 20 Bürgermeister des Bezirks Horn, Bürgermeister Mag. Franz Huber, spricht von einem zukunftsweisenden Schritt: „Die Gemeinden des Bezirks haben sich nach einer einjährigen Diskussions- und Vorbereitungsphase für eine gezielte Zusammenarbeit entschieden - auf freiwilliger Basis.“ So können künftig zentral vom neuen Gemeindeverband die Agenden der Bauordnung (Vollziehung des § 32 der NÖ Bauordnung) und etwa die Vorschreibung und Einhebung der Grundsteuer, der Kommunalsteuer, der Kanalerrichtungsabga- ben, der Kanalbenützungsgebühren, der Wasserversorgungsabgaben und der Wassergebühren, der Hunde- und der Lustbarkeitsabgabe übernommen werden.
Der Bürgermeister der Stadt Horn, LAbg. Jürgen Maier, ist überzeugt davon, dass dieser Schritt die Qualität
der Dienstleistung in den Gemeinden für die Bürgerinnen und Bürger erhöhen wird. „Wir haben dann endlich Kapazitäten für Arbeiten, die jetzt aufgrund knapper finanzieller und personeller Ressourcen nicht oder nur eingeschränkt erledigt werden können.“ Bgm. Jürgen Maier sieht im Angebot des neuen Verbandes vor allem für die kleinen Gemeinden einen Vorteil. „Es gibt nicht wenige Gemeinden, wo sich eine oder zwei Personen um alle rechtlichen Belange kümmern müssen.“ Durch eine Auslagerung an den GVH kann auch hier das Experten- tum gebündelt und mehr Rechtssicherheit geschaffen werden.
„Diese Änderung ist einstimmig von den Gemeindevertretern beschlossen worden“, berichtet Obmann GR
Josef Daniel von der Vollversammlung. Die neue Satzung müsse nun durch Gemeinderatsbeschlüsse in den Kommunen bestätigt werden, was allerdings keine automatische Übertragung von Aufgaben an den Verband bedeutet. Keine Gemeinde wird zu diesem Schritt gezwungen, die Gemeindeautonomie bleibt unangetastet. Jede Gemeinde entscheidet für sich selbst, wann und welche Agenden sie an den Verband überträgt. Auch die Höhe der Gebühren wird wie bisher vom Gemeinderat der jeweiligen Gemeinde beschlossen. Josef Daniel betonte, dass sich der GVH „sehr sorgfältig mit den Gemeinden auf unsere neue Aufgabe vorbereiten“ werde. Er rechnet damit, dass die ersten Gemeinden ab 1.1.2018 vom neuen GVH betreut werden können.
Gründe, die für eine Betrauung des bereits bestehenden Verbandes sprechen, sind:
• weil die Organisation als Gemeindeverband (Funktionärsstruktur/Amtsstruktur) bereits besteht,
• weil die Mitgliederstruktur (1:1) die Gleiche ist,
• weil Verwaltungsabläufe vom Umweltbereich auf den Abgabenbereich übertragbar sind,
• weil der Verband auch Erfahrung mit Berechnung, Vorschreibungen und der Abgabeneinhebung hat, • weil der Dienstleistungsgedanke für die Gemeinden im Abfallverband schon fest verankert ist.
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