Horrorclowns-Der Wahnsinn aus den USA hat uns eingeholt

Feige Erwachsene treiben, versteckt hinter Clownsmasken, ihr Unwesen. | Foto: Archiv
  • Feige Erwachsene treiben, versteckt hinter Clownsmasken, ihr Unwesen.
  • Foto: Archiv
  • hochgeladen von Petra Schöpf

Ein Sinnlos-Kult aus den USA ist jetzt leider bei uns angekommen: Horror-Clowns, die durch die nächtlichen Gassen schwärmen und Passanten erschrecken.
Immer wieder geistern Bilder durch die sozialen Netzwerke, echt oder nicht lässt sich nicht feststellen. Tatsache ist jedoch, dass Kinder und Erwachsene nicht mehr die Krampuszeit fürchten, sondern eine außer Kontrolle geratene Filmkampagne, die einem den kalten Schauer über den Rücken jagd.
Wenn Mütter ihre Schützlinge vom Musikunterricht abholen müssen, weil das kleine Mädchen verängstigt ist, oder im Klassenzimmer Gruselstories die Runde machen von einem Clown mit einer Axt in der Hand, dann ist meiner Meinung nach ein schneller Gesetzesentwurf zu konstruieren und die Übeltäter strafrechtlich zu verfolgen.
Genug ist genug.

Polizeiinformationen über die Horrorclowns

Was von den als „Horrorclown“ maskierten Personen vielleicht als (geschmackloser) Scherz gedacht ist, kann sehr schnell strafrechtliche Konsequenzen haben. Zwar ist es grundsätzlich nicht verboten, sich maskiert oder kostümiert im öffentlichen Raum zu bewegen. Wird dabei aber zusätzlich eine Handlung gesetzt, welche in ihrer Intensität dazu geeignet ist, bei einer anderen Person eine Reaktion (beispielsweise das Verreißen eines Fahrzeuges oder das Hinunterspringen vom Gehsteig) hervorzurufen, ist schon ein strafbarer Tatbestand gegeben. Die Palette der möglichen Delikte ist groß – von der einfachen Verwaltungsübertretung wie beispielsweise einer Lärmerregung oder Ordnungsstörung bis hin zu einem Strafrechtsdelikt wie etwa einer Gefährdung der körperlichen Sicherheit, einer Nötigung, einer gefährlichen Drohung oder gar einer Körperverletzung.

Das Auftreten von sogenannten „Horrorclowns“ bitte umgehend der nächsten Polizeidienstelle melden, damit die Abklärung getroffen werden kann, ob eine Verwaltungsübertretung oder ein strafrechtlicher Tatbestand gegeben ist.

Du möchtest regelmäßig Infos über das, was in deiner Region passiert?

Dann melde dich für den MeinBezirk.at-Newsletter an

Gleich anmelden

1 Kommentar

?

Du möchtest kommentieren?

Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.

Folge uns auf:

Du möchtest selbst beitragen?

Melde dich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.