"Stempel holen" ohne echte Arbeitsabsicht

Nicht zu akzeptieren sind für Tirols Wirtschaftsbundobmann Franz Hörl und AAB-Obfrau Landesrätin Beate Palfrader jene Fälle, in denen sich Arbeitslose das Erscheinen bei Unternehmen bescheinigen lassen, ohne die jeweilige Stelle wirklich annehmen zu wollen. „Nach wie vor kommt es vor, dass sich Arbeitslose ihren Stempel holen, zugleich aber keine wirkliche Arbeitsabsicht verfolgen und bewusst im System des Arbeitslosengeldes verbleiben“, so Franz Hörl. Beim aktuellen Angebot an offenen Stellen und Arbeitssuchenden in Tirol sei dies nicht tragbar.
„Das gezielte Liegenbleiben in der sozialen Hängematte schwächt unser System, die Unternehmen und zuletzt auch die Betroffenen selbst!“ Auch Tirols AAB-Obfrau Landesrätin Beate Palfrader bezeichnet die umfassende Information zu diesem Thema als besonders wichtig. „Nicht nur deshalb, da das Fernbleiben vom Arbeitsmarkt vielfältige nachteilige Auswirkungen für die Menschen und deren Lebensqualität mit sich bringt – ihnen drohen zudem Sanktionen, wenn in solchen Fällen seitens des AMS geprüft wird. Nicht aber Verfolgung und Bestrafung, sondern Aufklärung und Prävention müssen im Vordergrund stehen", so Palfrader. Laut Arbeitslosenversicherungsgesetz verlieren Personen, die die Annahme einer zumutbaren zugewiesenen Beschäftigung verweigern, für sechs Wochen den Anspruch auf Arbeitslosengeld. Für Wiederholungstäter verlängert sich der Anspruchsverlust mit jeder weiteren Pflichtverletzung um zwei Wochen.

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