Hinweise zur Lagerung von gewässergefährdenden Flüssigkeiten
Ohne Wasser würde auf der Erde kein Leben existieren. Umso wichtiger ist es, die wertvollen Trinkwasserressourcen zu schützen. Jeder giftige Stoff und jeder Tropfen Öl, der in die Erde eindringt, kann weitreichende Folgen für die Umwelt haben. Giftige Chemikalien gelangen in die Flüsse und später in die Meere und je nach Konzentration schädigen sie die empfindlichen Ökosysteme mehr oder weniger stark. Damit dies möglichst verhindert wird, haben die einzelnen Länder Gesetze und Verordnungen erlassen, um den Schadstoffeintrag in die Gewässer zu vermindern und damit die Umwelt zu schützen. Jeder Umgang und auch die Lagerung von Chemikalien bergen ein Gefährdungspotenzial. Deshalb sollten diese Vorschriften unbedingt eingehalten werden.
Lagerung von Chemikalien
Gefährliche Stoffe müssen so gelagert werden, dass von ihnen weder eine Gefährdung für den Menschen, noch für die Umwelt ausgehen kann. Sie müssen vor allem in geeigneten Behältnissen aufbewahrt werden, die eine Verwechslung mit Lebensmitteln ausschließen. Das heißt, auf keinen Fall Chemikalien in Getränkeflaschen abfüllen. Die Gefahr einer Verwechslung ist einfach zu groß. Am besten bewahrt man Chemikalien in ihren Originalgefäßen auf, denn diese sind in ihrer Beschaffenheit genau auf den Inhalt angepasst. Diese wiederum gehören in abschließbare Schränke, die sich in dafür geeigneten Räumen befinden.
• Organische Flüssigkeiten gehören nicht in Kunststoffbehälter, denn diese Art Behältnisse könnten spröde werden, sich verformen oder gar auflösen.
• Chlorkohlenwasserstoffhaltige Stoffe dürfen nicht in Aluminiumgefäßen gelagert werden.
• Starke Laugen gehören nicht in Glasflaschen, sondern in Polypropylenflaschen (PP).
• Stoffe, die gefährliche Dämpfe, Gas oder Rauch entwickeln, müssen in Schränken mit wirksamer Entlüftung untergebracht werden.
Aufbewahrung brennbarer Flüssigkeiten
An die Lagerung brennbarer Flüssigkeiten werden besonders hohe Anforderungen gestellt. Sie müssen in speziellen Sicherheitsschränken untergebracht werden, die eine hohe Widerstandsklasse gegen Feuer aufweisen. Außerdem müssen sie an eine Entlüftung angeschlossen sein, die pro Stunde mindestens einen zehnmaligen Luftwechsel gewährleisten und eventuell auftretende Gase und Dämpfe ins Freie leiten, um die Explosionsgefahr zu bannen.
Unterhalb der untersten Stellfläche muss sich eine Auffangwanne befinden, die mindestens zehn Prozent der maximal zulässigen Aufbewahrungsmenge beziehungsweise den gesamten Rauminhalt des größten Behältnisses aufnehmen kann.
Die Türen müssen sich von selbst schließen und an der Frontseite das Verbotszeiten "Feuer, offenes Licht und Rauchen verboten" sowie das Warnzeichen "Warnung vor feuergefährlichen Stoffen" aufweisen. Darüber hinaus muss im Brandfall die Unterbrechung der Lüftung eine Ausbreitung der Flammen verhindern.
Lagerung spezieller Gefahrenstoffe
• Stoffe, die für ihre krebserregende, die Fortpflanzung gefährdende oder das Erbgut verändernde Wirkung bekannt sind, müssen so gelagert werden, dass ausschließlich geschultes Fachpersonal Zugang erlangt.
• Säuren und Laugen müssen getrennt voneinander und in Schränken mit entsprechender Kennzeichnung sowie korrosionsbeständigen Böden und Wannen gelagert werden.
• Pflanzenschutzmittel sollten in den fest verschlossenen Originalverpackungen und in verschließbaren Schränken gelagert werden. Diese sollten außerdem feuerfest und dicht sein.
1990 wurde das Österreichische Umweltzeichen geschaffen. Die Initiative geht auf die damalige Umweltministerin Dr. Marlis Flemming zurück. Das Umweltzeichen wird an Bildungseinrichtungen, Produkte oder Betriebe vergeben, die auf umweltbewusstes Verhalten und Nachhaltigkeit setzen. Der sparsame und richtige Umgang mit gewässergefährdenden Stoffen und die entsprechende Lagerung ist ebenfalls ein wichtiger Beitrag, um unsere Umwelt zu schützen. Dazu kann jeder Einzelne von uns beitragen.
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