Bauernmarkt: Kurioses Heizverbot für letzten verbliebenen Mieter
Rauchfänge am denkmalgeschützten Haus am Bauernmarkt 1 wurden wegen des hohen Gewichts abgebaut.
INNERE STADT. In dem einst belebten Haus stehen mittlerweile fast alle Wohnungen leer. Ein letzter Mieter, der wegen mehrerer laufender Gerichtsverfahren mit dem Hauseigentümer namentlich nicht genannt werden möchte, kämpft dafür, in seiner Wohnung wohnen bleiben zu dürfen: "Ich wohne hier seit 40 Jahren. Meine Frau ist leider schon gestorben. Die Wohnung teile ich mir mit meinem Sohn und seiner Familie."
Seit Mai bzw. Juli dieses Jahres haben sich die Wohnverhältnisse des letzten Mieters nach eigenen Angaben drastisch verändert: "Uns wurde vom Rauchfangkehrer und von der MA 68 ein Heiz- und Benützungsverbot über unsere Wohnung verhängt. Betroffen sind der Kachelofen und die Kombitherme in der Wohnung. Als Grund wurde in dem Schreiben genannt, dass der Rauchfang abgetragen worden ist und derzeit am Dachboden endet." Die Angebote des Hauseigentümers Lenikus GmbH, auszuziehen, wurden bisher nicht angenommen: "Der Ersatz für unsere Wohnung ist nicht gleichwertig mit dem, was wir im Moment haben. Warum sollte ich daher mein Mietverhältnis zu meinen Ungunsten aufgeben, wo ich doch immer meine Miete bezahlt habe? Ich bestehe daher auf meine Rechte als Mieter, die mir zustehen."
Gefahr durch Abgase?
"Dadurch wären wir einer Vergiftungs- und Erstickungsgefahr durch Abgasrückstände ausgesetzt, wenn wir weiter heizen würden", erklärt der letzte Mieter die Situation. Seitens der Lenikus GmbH tut man sich schwer, zu diesem Vorwurf Stellung zu nehmen, wenn der betreffende Mieter anonym bleiben will. "Ohne die Unterlagen zu haben und zu wissen, worauf sich diese genau beziehen, können wir uns zu der Sache leider nicht äußern", erklärt Ortrun Gauper (Aggurat Communications).
Seitens des Denkmalamts wird die Bewilligung der Abtragung einiger Rauchfänge am Bauernmarkt 1 bestätigt: "Es hat eine Anzahl an Rauchfängen gegeben, die vom Eigentümer entfernt wurden. Diese Maßnahmen sind vom Denkmalamt genehmigt worden, da die betreffenden Rauchfänge alle nicht mehr in Betrieb und wegen des Gewichts für den Dachausbau nicht möglich waren", erklärt Elisabeth Hudritsch vom Denkmalamt. Zudem hat es 2016 auch eine Begehung des Dachstuhls auf Initiative des Zuständigen für UNESCO-Agenden gegeben, an der verschiedene Experten beteiligt waren. Diese haben den Dachstuhl genau angesehen und beurteilt.
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