Frau in U-Bahn von Fremdem gestreichelt und geküsst: Keine Straftat
Weil die Frau nicht im Intimbereich berührt worden ist, handelt es sich nur um eine Anstandverletzung und nicht um sexuelle Nötigung.
INNERE STADT. Ab wann ist eine sexuelle Belästigung "nur" eine Anstandsverletzung? Diese Frage stellt sich derzeit eine 27-jährige Studentin, die in der U1 auf dem Weg vom Reumannplatz zum Karlsplatz von einem fremden Mann erst gestreichelt und nach Gegenwehr herangezogen und auf den Mund geküsst wurde.
Unfassbar: Männliche Fahrgäste beobachteten das wilde Treiben und machten keine Anstalten, der jungen Akademikerin zu helfen. Beim Polizeirevier am Laurenzerberg dann die nächste böse Überraschung für das Opfer: Da der Täter die Frau nicht im Intimbereich berührt oder eine sonstige geschlechtliche Handlung durchgeführt hat, handelt es sich nicht um sexuelle Nötigung, sondern nur um eine Anstandsverletzung.
Kuss keine Nötigung
"Ein Kuss auf den Mund ist tatsächlich keine Nötigung im strafrechtlichen Sinn", erklärt Thomas Keiblinger, Pressesprecher der Polizei, auf bz-Anfrage. "Es wurde keine Drohung ausgesprochen oder das Opfer über einen längeren Zeitraum mit Gewalt festgehalten. Wobei Gewalt mit heftiger Gegenwehr definiert wird." Klingt kompliziert, ist es auch.
Die ungewollt geküsste Frau wollte sich mit einem Aktenvermerk nicht zufrieden geben und suchte eine weitere Polizeiinspektion in der Goethegasse auf und zeigte eine "Nötigung gegen Unbekannt" an. "Wir haben bereits ein Foto des Unbekannten vom Überwachungsvideo der U-Bahn erhalten", so Keiblinger. "Der Täter wird nun ausgeforscht. Im nächsten Schritt ist dann der Staatsanwalt am Zug und entscheidet, ob er Anklage erhebt oder das Verfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt wird, da ja keine Gewalt im rechtlichen Sinn angewendet wurde."
"Bitte immer die Polizei rufen"
Erschwerend kommt für das Opfer hinzu, dass auch bei einer Ansteckung durch den Kuss auf den Mund nachweisbar sein müsste, dass es sich um eine "Vorsatzstraftat" handelt. Zu deutsch: Es muss dem Täter nachgewiesen werden, dass er um seine Krankheit weiß und die Frau mit dem Kuss vorsätzlich anstecken wollte.
Trotz diesem juristischen Spießrutenlauf rät Keiblinger auch in Fällen einer Anstandsverletzung immer die Polizei mit dem Notruf 133 zu rufen. "Bleiben Sie im U-Bahnbereich auf dem Bahnsteig, dort sind Kameras angebracht. Bleiben Sie unter Leuten und bitten diese, die Polizei zu verständigen. Besser, einmal zu oft als einmal zu wenig anrufen!"
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