Bauverhandlung: Klage droht
Flutlichtgegner orten auch bei der bevorstehenden Bauverhandlung "grobe Verfahrensfehler".
Heute (Mittwoch) findet die Bauverhandlung über den Neubau des Sportplatzes Reichenau statt. Um 14.00 Uhr wird im Plenarsaal des Innsbrucker Rathauses verhandelt. Etwa 300 Parteienvertreter sind dazu geladen. Doch bereits im Vorfeld der Bauverhandlung gibt es wieder Streit. Grund: eine kurzfristige, aber gravierende Veränderung des Aktes. Denn am 28. Juli (siehe Bild) wurde dem Akt ein über 100 Seiten starkes lichttechnisches Gutachten beigelegt, welches im Auftrag der IIG untermauern soll, dass die geplante sechsmastige Flutlichtanlage keinerlei Auswirkungen auf die Anrainer hat. Ein Gutachten, von dem die meisten Parteien nur über Umwege Kenntnis erhalten haben.
Vertagung "unmöglich"
Der Anwalt einiger Projektgegner hat daraufhin einen Antrag auf Verschiebung der Bauverhandlung um mindestens zwei Monate eingebracht. Diesen Zeitraum würden die Projektgegner nämlich brauchen, um adäquat – also mit einem (aus eigener Tasche bezahlten) Gegengutachten – auf dieses Schriftstück zu reagieren. Diese Verschiebung wurde abgelehnt. "Es ist unmöglich, eine Verhandlung mit 300 Parteien zu verschieben", lautet die kurze "Rechtfertigung" des politisch Verantwortlichen, StR Gerhard Fritz. Der grüne Planungsstadtrat verspricht jedoch, dass man den Projektgegnern genug Zeit einräumen wird, um ein Gegengutachten einzubringen. Für Projektgegner Leo Pertl und dessen Anwalt ist dies "ein grober Verfahrensfehler", der im Falle eines positiven Baubescheides dazu führen wird, dass der Bescheid erfolgreich angefochten werden kann. "Wir behalten uns alle rechtlichen Schritte vor!", betont Pertl. Gleichzeitig hat Pertl vergangene Woche eine Amtshaftungsklage über etwa 4.000 Euro gegen die Stadt eingebracht. Dieser Anspruch resultiert aus der illegalen ursprünglichen Baubewilligung und soll die angefallenen Anwaltskosten decken.
StR Gerhard Fritz (Grüne): "Den Projektgegnern wird eine Frist eingeräumt, um ein etwaiges Gegengutachten einzubringen."
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