LKW-Sonderfahrverbote am Karfreitag und Karsamstag

Bei den landesweiten Kontrollen des Schwerverkehrs am 13.04.2016 wurden 377 Schwerfahrzeuge kontrolliert - bei 90 wurden verschiedenste Übertretungen festgestellt. | Foto: Martina Berg/Fotolia
  • Bei den landesweiten Kontrollen des Schwerverkehrs am 13.04.2016 wurden 377 Schwerfahrzeuge kontrolliert - bei 90 wurden verschiedenste Übertretungen festgestellt.
  • Foto: Martina Berg/Fotolia
  • hochgeladen von Andreas Habringer

Fahrverbot für LKWs

TIROL. Am 25. März kommt es Richtung Deutschland (von 00 Uhr bis 22 Uhr) und Richtung Italien (von 16.00 bis 22.00 Uhr) zu einem LKW-Fahrverbot. Ein weiteres Fahrverbot gibt es am 26. März (von 11 Uhr bis 15 Uhr) In Richtung Italien. Speziell betroffen sind:

  • Lastkraftwagen mit einem höchst zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t
  • Sattelkraftfahrzeuge mit einem höchst zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t
  • Lastkraftwagen mit Anhängern, bei denen die Summe der höchsten zulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge mehr als 7,5 t beträgt

Fahrverbot am Karfreitag
Das Fahrverbot gilt für alle Fahrten, deren Ziel in Deutschland liegt oder über Deutschland erreicht werden soll.
Ein weiteres Fahrverbot besteht für alle Fahrten, deren Ziel Italien ist bzw. deren Ziel nur über Italien erreichbar ist.

Fahrverbot am Karsamstag
Das Fahrverbot am Kaisamstag gilt für alle Fahrten, deren Ziel in Italien liegt oder über Italien erreicht werden soll.

Das Fahrverbot gilt auf folgenden Strecken

  • Inntalautobahn A 12 von der Staatsgrenze bei Kufstein bis zur Anschlussstelle Imst
  • Brennerautobahn A 13 Anschlussstelle Innsbruck Süd bis zur Staatsgrenze

Der Grund für diese Sonderfahrverbote sind die LKW-Fahrverbote in Deutschland und Italien zu den angegeben Zeiten.

Andere Fahrverbote wie Nachtfahrverbot, LKW-Fahrverbot auf Grund des Immissionsschutzgesetz-Luft und das Wochenendfahrverbot gelten uneingeschränkt.

Ausnahmen zum Sonderfahrverbot

  • Anlieferung verschiedener Waren
  • Pannenhilfen
  • Katastropheneinsätze
  • Hilstransporte
  • Fahrten im kombinierten Güterverkehr Schiene-Straße
  • Jene Fahrten, die von bestehenden Fahrverboten in Italien ausgenommen sind.
  • Jene Fahrten, die von bestehenden Fahrverboten in Deutschland ausgenommen sind.

Hier die Ausnahmen im Detail: Ausnahmen zum Sonderfahrverbot

Tipps für LKW-Lenker

Die Inntal-Brennerstrecke sollte großräumig umfahren werden. Alternativ können auch vor der Einfahrt nach Österreich geeignete Parkplätze angefahren werden. Dort kann das bestehende Fahrverbot abgewartet werden. Alle LKWs, die nicht unter die Ausnahmeregel fallen, können in Kiefersfelden und am Brenner nicht nach Tirol einreisen.

Verkehrsinformation

Aktuelle Verkehrsinformationen oder Details zum Fahrverbot können über die Verkehrsinformationszentrale der Landespolizeidirektion für Tirol eingeholt werden: Tel +43(0)59133/70-4444

Mehr zum Osterreiseverkehr: Sicher unterwegs im Osterreiseverkehr – Aktion scharf der Polizei

Du möchtest regelmäßig Infos über das, was in deiner Region passiert?

Dann melde dich für den MeinBezirk.at-Newsletter an

Gleich anmelden

Kommentare

?

Du möchtest kommentieren?

Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.

Folge uns auf:

Du möchtest selbst beitragen?

Melde dich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.