Fahren ohne Führerschein ist kein Kavaliersdelikt
2015 hat die Tiroler Polizei über 1.000 LenkerInnen ohne einen gültigen Führerschein angehalten.
TIROL. Immer wieder hält die Tiroler Polizei LenkerInnen ohne gültige Lenkerberechtigung an. Die Gründe für das Lenken eines Fahrzeugs sind unterschiedlich. Die Strafen liegen zwischen rund 360 und 2.200 Euro.
Gründe für das Fahren ohne Führerschein
Laut Führerscheingesetz ist das Lenken eines Kraftfahrzeuges nur mit einer von der Behörde erteilten gültigen Lenkberechtigung erlaubt. Immer wieder gibt es aber LenkerInnen, die dieses Gesetz missachten. So wurden in Tirol 2014 1.490 LenkerInnen, 2015 1.332 LenkerInnen und im ersten Halbjahr 2016 669 LenkerInnen ohne gültigen Führerschein angehalten.
Gründe für das Fahren ohne Führerschein
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Die Strafen und anfallende Kosten sind nicht zu unterschätzen
Das Fahren ohne gültigen Führerschein ist eine Verwaltungsübertretung. Der Strafrahmen liegt zwischen 363 Euro und 2.180 Euro. Fährt man nach dem Entzug der Lenkerberechtigung, muss man einer Mindeststrafe von 767 Euro rechnen. Im Falle eines Unfalls kann es zu Regressforderungen durch die Versicherung kommen.
Laufende Kontrollen durch die Polizei
Die Tiroler Polizei kontrolliert laufend, ob das Führerscheingesetz eingehalten wird. Diese Kontrollen finden ihm Rahmen routinemäßiger Verkehrskontrollen statt. Auch nach einem Verkehrsunfall wird die Lenkerberechtigung kontrolliert. Aufgrund der schwerwiegenden Folgen warnt die Polizei eindringlich davor, Kraftfahrzeuge ohne entsprechende Lenkberechtigung auf öffentlichen Straßen zu lenken.
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