Fahren ohne Führerschein ist kein Kavaliersdelikt

Die Tiroler Polizei hat im Jahr 2015 exakt 1.332 Fahrzeuglenker ohne gültige Lenkberechtigung angehalten. | Foto: Gerhard Seybert/Fotolia
  • Die Tiroler Polizei hat im Jahr 2015 exakt 1.332 Fahrzeuglenker ohne gültige Lenkberechtigung angehalten.
  • Foto: Gerhard Seybert/Fotolia
  • hochgeladen von BezirksBlätter Tirol

TIROL. Immer wieder hält die Tiroler Polizei LenkerInnen ohne gültige Lenkerberechtigung an. Die Gründe für das Lenken eines Fahrzeugs sind unterschiedlich. Die Strafen liegen zwischen rund 360 und 2.200 Euro.

Gründe für das Fahren ohne Führerschein

Laut Führerscheingesetz ist das Lenken eines Kraftfahrzeuges nur mit einer von der Behörde erteilten gültigen Lenkberechtigung erlaubt. Immer wieder gibt es aber LenkerInnen, die dieses Gesetz missachten. So wurden in Tirol 2014 1.490 LenkerInnen, 2015 1.332 LenkerInnen und im ersten Halbjahr 2016 669 LenkerInnen ohne gültigen Führerschein angehalten.

Gründe für das Fahren ohne Führerschein
<ul style="margin-left: 20px; list-style-position: outside">

  • Der Führerschein wurde bereits abgenommen: beispielsweise wegen Alkohol am Steuer, Geschwindigkeitsübertretung, gesundheitlichen Gründen, sonstiger schwerwiegender Verkehrsübertretungen.
  • Es wurde nie eine Fahrschule besucht oder eine Fahrprüfung abgelegt.
  • Fehlen einer Lenkerberechtigung für das betreffende Fahrzeug. Die LenkerInnen besitzen aber für ein anderes Fahrzeug einen Führerschein
  • Jugendliche, die zu jung für die Führerscheinprüfung sind.
  • </ul>

    Die Strafen und anfallende Kosten sind nicht zu unterschätzen

    Das Fahren ohne gültigen Führerschein ist eine Verwaltungsübertretung. Der Strafrahmen liegt zwischen 363 Euro und 2.180 Euro. Fährt man nach dem Entzug der Lenkerberechtigung, muss man einer Mindeststrafe von 767 Euro rechnen. Im Falle eines Unfalls kann es zu Regressforderungen durch die Versicherung kommen.

    Laufende Kontrollen durch die Polizei

    Die Tiroler Polizei kontrolliert laufend, ob das Führerscheingesetz eingehalten wird. Diese Kontrollen finden ihm Rahmen routinemäßiger Verkehrskontrollen statt. Auch nach einem Verkehrsunfall wird die Lenkerberechtigung kontrolliert. Aufgrund der schwerwiegenden Folgen warnt die Polizei eindringlich davor, Kraftfahrzeuge ohne entsprechende Lenkberechtigung auf öffentlichen Straßen zu lenken.

    Du möchtest regelmäßig Infos über das, was in deiner Region passiert?

    Dann melde dich für den MeinBezirk.at-Newsletter an

    Gleich anmelden

    Kommentare

    ?

    Du möchtest kommentieren?

    Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.

    Folge uns auf:

    Du möchtest selbst beitragen?

    Melde dich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.