LKW-Fahrverbot am Montag 03. Oktober

LKW-Sonderfahrverbot am Montag, 03. Oktober 2016 | Foto: Fotalia/Martina Berg
  • LKW-Sonderfahrverbot am Montag, 03. Oktober 2016
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TIROL. Landesverkehrsabteilung der Landespolizeidirektion Tirol informiert über das Sonderfahrverbot für LKW am Montag, 03. Oktober. Das Fahrverbot gilt für die Zeit von 00.00 Uhr bis 22.00 Uhr für alle Fahrten, deren Ziel in Deutschland liegt oder über Deutschland erreicht werden soll. Vom Sonderfahrverbot betroffen sind die Inntalautobahn A12 und die Brennerautobahn A13. Das Fahrverbot gilt für Lastkraftwegen und Sattelfahrzeuge mit einem höchst zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t und für Lastkraftwagen mit Anhängern. Auch hier darf das Gesamtgewicht beider Fahrzeuge nicht mehr als 7,5 t betragen.

Ausnahmen vom Sonderfahrverbot

Verschiedene Fahrten sind von diesem Sonderfahrverbot ausgenommen. Darunter fällt u.a. der Transport von bestimmten Lebensmitteln, von Tieren, Fahrten im Katastrophenfall, Pannenhilfe, Einsatz für Fahrten des öffentlichen Sicherheitsdienstes, Feuerwehr, Müllabfuhr, et. In diesem Fall ist ein Frachtbrief bzw. eine Ladeliste mitzuführen. Weiters ausgenommen sind Fahrten im kombinierten Güterverkehr Schiene-Straße oder auch Fahrten, die vom bestehenden LKW Fahrverbot ausgenommen sind.
Auch jene Fahrten sind ausgenommen, deren Lenker das Fahrverbot am Firmensitz oder am eigenen Wohnsitz abwarten können.

Anmerkungen zum Sonderfahrverbot

Weitere Fahrverbote bleiben durch das Sonderfahrverbot unberührt und sind weiter zu befolgen.
Der Grund für das Sonderfahrverbot: In Deutschland ist ein Feiertag. Dort gilt ein LKW-Fahrverbot am 03.10.2016. Daher ist das Einreisen nach Deutschland mit Schwerfahrzeugen nicht möglich. Ein Abstellen der LKWs auf den Pannenstreifen soll durch das Sonderfahrverbot verhindert werden.
Aufgrund des Wochenendfahrverbots und des Sonderfahrverbots am Montag ist am Dienstag in den Morgenstunden mit mit erhöhtem Schwerverkehrsaufkommen zu rechnen.

Weitere Informationen

Aktuelle Verkehrsinformationen oder Details zum Fahrverbot können über die Verkehrsinformationszentrale der Landespolizeidirektion Tirol eingeholt werden: Tel +43(0)59133/70-4444

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