Montag, 25.04.2016 - Beschränkungen des Schwerlastverkehrs in Tirol

Am 25. April kommt es auf der Inntalautobahn und der Brennerautobahn zu Beschränkungen im Schwerlastverkehr. | Foto: Martina Berg/Fotolia
  • Am 25. April kommt es auf der Inntalautobahn und der Brennerautobahn zu Beschränkungen im Schwerlastverkehr.
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TIROL. Das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie hat für den 25. April 2016 in der Zeit von 11 Uhr bis 22 Uhr (Fahrtziel Italien) ein Fahrverbot für Lastkraftwagen und Sattelkraftfahrzeuge erlassen.

Das Fahrverbot gilt für:

  • Lastkraftwagen und Sattelkraftfahrzeuge mit einem höchst zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t
  • Lastkraftwagen mit Anhängern, bei denen die Summe der höchsten zulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge mehr als 7,5 t beträgt

Das Fahrverbot gilt am:
Montag (25. April 2016) von 11:00 Uhr bis 22:00 Uhr.

Das Fahrverbot gilt für alle Fahrten, deren Ziel

  • in Italien liegt
  • oder nur über Italien erreicht werden kann

Das Fahrverbot gilt für folgende Strecken

  • Inntalautobahn A 12 von der Staatsgrenze bei Kufstein bis zur Anschlussstelle Imst
  • Brennerautobahn A 13 Anschlussstelle Innsbruck Süd bis zur Staatsgrenze

Grund für das Sonderfahrverbot
LKW-Fahrverbot in Italien wegen eines Feiertags.

Andere Fahrverbote im Anschluss an die Sonderfahrverbote (Nachtfahrverbot, LKW Fahrverbot auf Grund des Immissionsschutzgesetz-Luft) bleiben dadurch unberührt und sind zu beachten.

Information für die LKW-Lenker
Die Inntal- und die Brennerstrecke sollten möglichst großräumig umfahren werden. Schon vor der Einreise nach Österreich sollten geeignete Parkplätze angefahren werden. Alle LKWs, die nicht unter die Ausnahmeregelung fallen, werden an der Einreise nach Österreich gehindert und müssen wieder umkehren.

Verkehrsinformation
Aktuelle Verkehrsinformationen oder Details zum Fahrverbot können über die Verkehrsinformationszentrale des Landespolizeikommandos für Tirol eingeholt werden: Tel +43(0)59133/70-4444

Ausgenommen von diesen Verboten sind

  • Anlieferung bestimmter Waren
  • Pannenhilfen
  • Katastropheneinsätze
  • Hilfstransporte
  • Fahrten im kombinierten Güterverkehr Schiene-Straße
  • Jene Fahrten, die von bestehenden Fahrverboten in Italien ausgenommen sind
  • Bei einem Wohnsitz in Österreich, wo das Fahrverbot in Italien abgewartet werden kann.
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