Nachtradfahren in MaReSi ab sofort gestattet
In der Fußgängerzone ist es ab sofort gestattet mit dem Fahrrad ab 22 Uhr durchzufahren.
ALTSTADT. Dass das Radfahrverbot auch in den Nachtstunden in den Fußgängerzonen – wie die Maria-Theresien-Straße und die Altstadt – gültig war, grenzte schon etwas an Skurrilität. Gehalten haben sich daran bisher ohnehin nur wenige, besonders, wenn um zehn Uhr die Gasthäuser ihre Gastgärten schon abgebaut haben. Nun entschied sich die Stadt es ganz offiziell zu machen: Ab 22 Uhr können RadfahrerInnen legalerweise die Fußgängerzone überqueren. Da die Fußgängerzone vormittags erst um 10:30 Uhr wirksam wird, können diese zentralen Straßenzüge bis zu diesem Zeitpunkt befahren werden. Heute wurden die notwendigen Verkehrsschilder aufgestellt.
In Nachtstunden weniger Frequenz
„Wir appellieren an alle Passantinnen und Passanten für eine gegenseitige Rücksichtnahme – unabhängig davon, ob sie zu Fuß oder mit dem Rad unterwegs sind. In den Nachtstunden ist die Frequenz in den Fußgängerzonen in der Altstadt und der Maria-Theresien-Straße niedriger, deshalb spricht nichts gegen eine Durchfahrt mit dem Rad“, erläutert Vizebürgermeisterin Mag.a Sonja Pitscheider.
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