Waldbrandgefahr schränkt private Feuerwerke ein

Aktuell besteht aufgrund des niederschlagsarmen Wetters erhöhte Brandgefahr. In manchen Bezirken dürfen Feuerwerke nicht in der Nähe von Waldgebieten gezündet werden. | Foto: Tobias Oetzbrugger
  • Aktuell besteht aufgrund des niederschlagsarmen Wetters erhöhte Brandgefahr. In manchen Bezirken dürfen Feuerwerke nicht in der Nähe von Waldgebieten gezündet werden.
  • Foto: Tobias Oetzbrugger
  • hochgeladen von BezirksBlätter Tirol

TIROL. Seit Wochen fällt in Tirol kaum Niederschlag - daher steigt die Brandgefahr in Waldgebieten. Ein generelles Feuerwerksverbot besteht derzeit aber nicht.

Kein Feuerwerk in Waldnähe

Seit Wochen herrscht in Tirol ein niederschlagsarmes Wetter. Daher warnt die Landesforstdirektion vor erhöhter Brandgefahr in den Wäldern. Die Bezirkshauptmannschaften von Landeck, Imst, Schwaz, Kufstein, Reutte und Lienz werden Feuerwerksraketen, Böller sowie offene Feuer in Waldgebieten und in der Nähe von Wäldern verbieten. Zu diesen waldnahen Gebieten zählen angrenzende, bewachsene Bereiche. Auch lokale Windverhältnisse können ein Übergreifen auf benachbarten Wald begünstigen.

Kein generelles Feuerwerksverbot

Aktuell herrscht kein generelles Verbot von Feuerwerkskörpern. Allerdings ist auch in den nächsten Wochen bis Silvester nicht mit Niederschlägen zu rechnen. Daher wird auch Silvester von einer anhaltend erhöhten Waldbrandgefahr auszugehen sein, so Landesforstdirektor Josef Fuchs. Oft reicht schon ein kleiner Funke, der einen Flächenbrand auslösen kann, warnt Landesfeuerwehrkommandant Peter Hölzl. 2015 wurde deshalb ebenfalls von allen Bezirkshauptmannschaften Tirols das Hantieren mit Feuerwerksraketen und Böllern in Waldgebieten und in deren Gefährdungsgebieten untersagt.

Sicherheitsvorkehrungen bei privaten Feuerwerken

Solange es kein generelles Feuerwerksverbot gibt, spricht nichts gegen das private Silvesterfeuerwerk, so der Branchensprecher des Pyrotechnik-Handels, Christoph Riedl. Feuerwerke können bislang auf Flächen, die weder im Ortsgebiet, noch im Wald oder in gefährdeten Bereichen liegen, abgeschossen werden. In manchen Tiroler Gemeinden sind private Feuerwerke innerhalb des Ortsgebiets erlaubt. Wenn alle Sicherheitsbestimmungen und Vorschriften eingehalten werden, können private Feuerwerke abgeschossen werden, sagt Christoph Riedl.

Broschüre "Feuerwerkskunst für zuhause"

Die WKO stellt eine Broschüre für mehr Sicherheit bei privaten Feuerwerken zur Verfügung. Darin gibt es Informationen vom Kauf bis zur Zündung von Feuerwerkskörpern. Die Broschüre kann kostenlos im Internet unter WKO.at/tirol/pyrotechnikhandel heruntergeladen werden.

Du möchtest regelmäßig Infos über das, was in deiner Region passiert?

Dann melde dich für den MeinBezirk.at-Newsletter an

Gleich anmelden

Kommentare

?

Du möchtest kommentieren?

Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.

Folge uns auf:

Du möchtest selbst beitragen?

Melde dich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.