Höhere Strafen für Drogendealer

Der Strafrahmen für das Dealen von Drogen auf öffentlichen Plätzen wurde verdoppelt. | Foto: Woche/KK
  • Der Strafrahmen für das Dealen von Drogen auf öffentlichen Plätzen wurde verdoppelt.
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Härtere Strafen für Drogendealer

TIROL. Am 04. April hat der Justizausschuss des Nationalrats eine Verschärfung im Suchtmittelgesetz verabschiedet. Zukünftig werden Drogendealer, die an öffentlichen Plätzen ihre Drogen verkaufen, mit einer Haftstrafe von bis zu zwei Jahren bestraft.
„Wir müssen Polizei und Sozialarbeiter die notwendigen Werkzeuge in die Hand geben, um den Drogenhandel in Tirol nachhaltig und möglichst lückenlos zu verhindern“, so VP-Abgeordneter Hermann Gahr zur Novelle. Der Strafrahmen wird verdoppelt. "Damit sagt die Regierung den Drogenhändlern unmissverständlich den Kampf an“, unterstreicht NR Gahr.

Neuer Tatbestand "Drogenhandel im öffentlichen Raum"

Das Suchtmittelgesetz wird nun durch den Tatbestand "Drogenhandel im öffentlichen Raum" ergänzt. Hier wird eine Lücke im Gesetz geschlossen. Die bisherige Definition hatte es schwer gemacht, Drogendealer in Untersuchungshaft zu nehmen.
Neben dem öffentlichen Raum gilt dieses Gesetz auch für Haltestationen, Straßenverkehr oder öffentliche Gebäude. Es zählen alle Orte dazu, bei denen jemand belästigt werden könnte, also auch Stiegenhäuser. „Ich bin froh, dass eine zielführende Lösung gefunden werden konnte. Damit können wir das Problem nun österreichweit dort bekämpfen, wo es auftritt“, so der Tiroler ÖVP-Mandatar Hermann Gahr abschließend.

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