Gestaltungsbeiräte nehmen zweite Amtszeit auf

LR Johannes Tratter (3. von li) mit den Mitgliedern des Gestaltungsbeirats Architekt Armando Ruinelli (Schweiz), Landschaftsarchitektin Lilli Lička  (Wien) und Architekt Christoph Mayr Fingerle (Italien). | Foto: Land Tirol / Kapferer
  • LR Johannes Tratter (3. von li) mit den Mitgliedern des Gestaltungsbeirats Architekt Armando Ruinelli (Schweiz), Landschaftsarchitektin Lilli Lička (Wien) und Architekt Christoph Mayr Fingerle (Italien).
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TIROL. Seit 2013 unterstützt der Gestaltungsbeirat das Land Tirol und die Tiroler Gemeinden in städtebaulichen, landschaftsgestalterischen und architektonischen Fragen. Dadurch soll die bestehende Qualität erhalten und Defizite verbessert werden. Nun beginnt die zweite Amtsperiode der Gestaltungsbeiräte.

Aufgabenbereich der Gestaltungsbeiräte

In den vergangenen drei Jahren haben die Gestaltungsbeiräte 36 Anträge und 49 Projekte bearbeitet und begutachtet. Dabei waren die Projekte unterschiedlich. Sie reichten von Zentrumsgestaltung über generationengerechtes Wohnen bis hin zur Beurteilung beabsichtigter Vorhaben wie Schulbauten oder Hotels. Dabei wurden nicht nur die Einzelprojekte analysiert sondern auch der ganze Ortsraum, die Dorfentwicklung und die umgebende Landschaft mit einbezogen. Zukünftig sollen Fragestellungen auch anhand von Modellen besprochen werden.

Zum Gestaltungsbeirat

Der Gestaltungsbeirat ist ein Serivceangebot des Landes für die Tiroler Gemeinden. Er ist kostenlos und freiwillig. Anfallende Kosten für die Arbeit des Beirats werden vom Land Tirol übernommen. Der Sitz des Gestaltungsbeirats ist die Geschäftsstelle für Dorferneuerung beim Amt der Tiroler Landesregierung.

Folgende Bereiche fallen nicht in den Aufgabenbereich des Gestaltungsbeirats: Projekte aus Architektenwettbewerben, Projekte von bestehenden gemeindeeigenen Gestaltungsbeiräten oder Projekte nach den Bestimmungen des Tiroler Stadt- und Ortsbildschutzgesetzes (SOG).

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