MusikschullehrerInnen bekommen eigenes Dienstrecht
Der Tiroler Landtag hat das neue Dienstrecht für MusiklehrerInnen einstimmig beschlossen. Das neue Dienstrecht gilt für die Tiroler Landesmusikschulen und das Landeskonservatorium.
TIROL. Für die Landesmusikschul- und KonservatoriumslehrerInnen gibt es nun ein eigenes Dienstrecht. Dieses wurde einstimmig im Landtag beschlossen. Gehaltsschema, Arbeits- und Ferienzeiten sind nun klar geregelt.
Eigenes Dienstrecht ist wichtiger Schritt für Tiroler Musikschulen
Bisher galt für die LehrerInnen der Landesmusikschulen und des Landeskonservatoriums das Vertragsbedienstetengesetz des Bundes. Dies warf einige Probleme auf. Beispielsweise gab es keine klare Regelung der Arbeitszeiten. Mit dem neuen Dienstrecht gibt es nun klare Regelungen. "Dieses stellt einen Meilenstein für das Tiroler Musikschulwesen dar.“, so Bildungslandesrätin Beate Palfrader. Mit dem neuen Dienstrecht bekommen die Lehrkräfte Rechtssicherheit.
Änderungen im neuen Dienstrecht
- Die Ferienregelungen entsprechen nun denen des Pflichtschulbereichs.
- Art und Umfang der Aufgabenbereiche wurden genau festgelegt.
- Einführung von Arbeitszeitmodellen wie Sabbatical und Bildungskarenz.
- Höhere Einstiegsgehälter mit einer späteren Abflachung der Gehaltskurve.
- Lehrverpflichtung an Landesmusikschulen wird auf maximal 26 Wochenstunden begrenzt.
- Die Gesamtarbeitszeit pro Woche wird auf 40 Stunden festgelegt.
- BerufseinsteigerInnen am Landeskonservatorium bekommen Lehrverpflichtungen für 23 Wochenstunden.
Neues Dienstrecht für Lehrkräfte von Musikschulen und Konservatorium kommt
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