Offene Fragen bei der Reform der Sexarbeiterinnenregelung

Noch sind nicht alle Fragen bei der Neuregelung des Gesetzes für Sexarbeit geklärt. | Foto: Silke Mitteregger
  • Noch sind nicht alle Fragen bei der Neuregelung des Gesetzes für Sexarbeit geklärt.
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TIROL. Im Zuge der Reform des Landespolizeigesetzes wird auch die Gesetzgebung in Bezug auf Prostitution neu geregelt. Dieses Gesetz soll im Oktober-Landtag beschlossen werden. Noch sind aber nicht alle Fragen geklärt.

Erlaubniszonen in Wohngebieten

Ein Punkt der Novelle der Sexarbeiterinnenregelung regelt sogenannte Erlaubniszonen. In diesen Bereichen soll Prostitution erlaubt sein. Noch nicht geklärt ist, ob diese Zonen in Wohngebieten liegen können. FPÖ-Sicherheitssprecher Rudi Federspiel spricht sich klar gegen Erlaubniszonen in Wohngebieten aus. „Es liegt klar auf der Hand, dass Anrainer nicht belästigt werden dürfen.", so Rudi Federspiel. Auch die legalen Studios dürften nicht im Wohngebiet sein. SPÖ-Landtagsabgeordnete Gabi Schiessling spricht sich hingegen klar gegen diese legalen Studios aus.

Schutz der Frauen müsse Priorität haben

Für SPÖ-Landesfrauenvorsitzende Selma Yildirim hat der Schutz der Frauen Priorität. Sie begrüßt daher auch die Freierbestrafung. Die Novelle sieht vor, dass Freier, die verbotene Sexangebote nützen, bestraft werden können. "Die Nachfrage bestimmt das Angebot. Dementsprechend sollten wir das Thema Prostitution viel stärker von dieser Seite angehen. Über Bewusstseinsbildung und das grundsätzliche Hinterfragen von Sexkauf“, so Yildirim.

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