Kinderbetreuung in Tirol neu geregelt

Präsentierten heute die Eckpfeiler der Novelle des Tiroler Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetzes (v.li.): LHStvin Ingrid Felipe, LH Günther Platter und LRin Beate Palfrader. | Foto: Land Tirol/Pidner
  • Präsentierten heute die Eckpfeiler der Novelle des Tiroler Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetzes (v.li.): LHStvin Ingrid Felipe, LH Günther Platter und LRin Beate Palfrader.
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TIROL. Um Tirol zum familienfreundlichsten Bundesland zu machen, muss die Vereinbarkeit von Beruf und Familie weiter verbessert werden. Dazu braucht es ein bedarfsgerechtes, qualitativ hochwertiges Betreuungsangebot. Dies soll mit der Novellierung des Tiroler Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetzes erreicht werden. Für die Neuerungen stehen Elf Millionen Euro mehr für die Gemeinden zur Verfügung.

Die Neuerungen im Detail

  • Verwaltungsvereinfachung: Die neue Form der Verwaltung ermöglicht eine exakte finanzielle Planung und eine schnellere Zuteilung von Förderungen. Gleichzeitig bietet dieses Modell Anreize für längere Öffnungszeiten. Private und öffentliche Einrichtungen sollen dadurch in Einklang gebracht werden.
  • Zwei BetreuerInnen pro Kindergartengruppe: Alle Kindergruppen werden nun doppelt - mit einer Fachkraft und einer Assistenzkraft - besetzt. Die Zahl der Kinder pro Gruppe wird auf 20 Kinder beschränkt. Mit der Genehmigung der Gemeinde darf die Anzahl nur mehr um zwei Kinder erhöht werden.
  • Einbinden der Eltern: Künftig werden regelmäßig Bedarfserhebungen und standardisierte Elternbefragungen durchgeführt werden. Weiters werden Eltern, deren Kinder im vorletzten Jahr vor der Schulpflicht keinen Kindergarten besuchen, zu einem verpflichtenden Elterngespräch geladen.
  • Tagesbetreuung in Betrieben: Künftig wird auch die Möglichkeit der Tagesbetreuung in Räumlichkeiten von Betrieben ermöglicht. Gleichzeitig soll die bedarfsorientierte Mittagsbetreuung verbessert werden.
  • Fortbildungen: Für alle BetreuerInnen werden jetzt regelmäßige Fortbildungen und Erste-Hilfe-Kurse vorgeschrieben. Assistenzkräfte müssen Qualifizierungslehrgänge und LeiterInnen Führungskräftelehrgänge besuchen.
  • Inklusionsmaßahmen: Die Novelle beinhaltet auch verstärkte Inklusionsmaßnahmen. Personalstand und Stützstunden werden ausgebaut.

Zusammenarbeit aller beteiligten Personen

Für die Erarbeitung der Neuerungen des Tiroler Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetzes arbeiteten die Sozialpartner, die Parteien des Landtags, die Personalvertretungen der in der Kinderbetreuung Beschäftigten, der Tiroler Gemeindeverband, die Stadt Innsbruck, und private Kinderbetreuungseinrichtungen zusammen. Die Novelle soll noch im Juni durch den Tiroler Landtag genehmigt werden. Die Änderungen sollen dann am 1. September 2016 in Kraft treten.

Zahlen, Daten, Fakten

  • Im Kinderbetreuungsjahr 2015/2016 stehen in Tirol 782 Kinderbetreuungseinrichtungen – 467 Kindergärten, 233 Kinderkrippen (inkl. Kindergruppen) und 82 Horte – zur Verfügung.
  • 28.179 Kinder, um 831 Kinder mehr als im Vorjahr, werden derzeit in institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen betreut.
  • Rund 3.900 Personen sind in den Kindergärten, Kinderkrippen und Horten in der Kinderbetreuung beschäftigt. Seit 2008/2009 wurden durch den Ausbau der Kinderbetreuung über 1.300 Arbeitsplätze, größtenteils für Frauen, geschaffen.
  • Im laufenden Betreuungsjahr gibt es um 115 Kinderkrippen-, 138 Kindergarten- und 28 Hortgruppen mehr als vor fünf Jahren (2010/2011).
  • Die Tiroler Tagesmütter und -väter (Tageseltern) betreuen pro Jahr rund 700 Kinder bis 14 Jahre.
  • In Tirol wurden seit 2007/2008 insgesamt 5.542 neue Betreuungsplätze geschaffen. Über 56 Millionen Euro wurden in diesem Zeitraum vom Land Tirol für Bautätigkeit und Infrastruktur ausgeschüttet.
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