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Tirols Wohnbaureferent präsentiert die Eckpunkte der Wohnbauförderungsnovelle

Otto Flatscher, Vorstand der Abt. Wohnbauförderung und Wohnbaureferent LHStv Hannes Gschwentner präsentieren die Eckpunkte der Wohnbauförderungsnovelle. | Foto: Land Tirol/Iris Reichkendler
  • Otto Flatscher, Vorstand der Abt. Wohnbauförderung und Wohnbaureferent LHStv Hannes Gschwentner präsentieren die Eckpunkte der Wohnbauförderungsnovelle.
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LHStv Gschwentner: „Ökologisches Bauen – leistbares Wohnen!“

Die Wohnbauförderung des Landes Tirol ist ein wichtiges sozialpolitisches Steuerungsinstrument, das bedarfsgerechtes, leistbares und qualitätsvolles Wohnen für die Tiroler Bevölkerung sicherstellen soll. „Mit der aktuellen Wohnbauförderungsnovelle werden zusätzliche, immer mehr an Bedeutung gewinnende Aspekte dem Förderungsinstrument hinzugefügt. Neben den sozialen Aufgaben der Wohnbauförderung werden die Umsetzung von Umweltmaßnahmen, insbesondere die Fokussierung auf Klimaschutz im Neubau und der Sanierung, sowie die Nachhaltigkeit als wesentliche Aufgaben im Gesetz verankert“, berichtet Tirols Wohnbaureferent LHStvHannes Gschwentner.

Klimaschutz im Gesetz verankert
Da fortan der Klimaschutz als Grundsatz im novellierten Wohnbauförderungsgesetz festgeschrieben ist, werden zentrale Weichen für die Entwicklung des leistbaren und ökologisch vertretbaren Wohnens sowie im Bereich des Energieverbrauchs in Tirol gestellt. „Bei der Gewährung von Förderungen wird nunmehr auf eine sparsame und zweckmäßige Nutzung des Bodens, auf die Nutzung bestehender Bausubstanz sowie auf die Umsetzung von Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen Bedacht genommen“, betont Gschwentner. Der Förderungsschwerpunkt liegt fortan auf der Verwendung von nachwachsenden Rohstoffen wie Holz oder Schafwolle. Aus diesem Grund wird der Ökoindex 3 bei der Bewertung der ökologischen Qualität als Förderungskriterium herangezogen.

Seit Anfang des Jahres 2012 sind die Vorgaben zur Senkung des Energieverbrauches strenger. „Die Richtlinien in der Wohnbauförderung wurden daher auf energiesparende und umweltfreundliche Maßnahmen ausgerichtet: Biomasseheizungen, Wärmepumpen und ökologisch vorteilhafte Bauprodukte erfahren eine Aufwertung bei der Förderung“, berichtet Otto Flatscher, Vorstand der Abt. Wohnbauförderung. Mit der Förderung von energiesparenden Maßnahmen werden gleichzeitig auch die Betriebskosten langfristig gesenkt, was einen weiteren Beitrag zum leistbaren Wohnen darstellt.

Erhöhung der Förderungen
Neben den Klimaschutzmaßnahmen wurden weitere Richtlinien umgesetzt, die politisch einen wichtigen Beitrag zum leistbaren Wohnen darstellen. Diese Änderungen betreffen im Wesentlichen die Förderung für verdichtete Bauweise als auch die Förderung für Eigenheime, die beide erhöht werden. Die neuen Fördersätze für verdichtete Bauweise sehen bis zu 80 € pro m² förderbare Nutzfläche zusätzlich vor. Wenn demnach eine vierköpfige Familie eine Eigentumswohnung mit durchschnittlich 200 m² Grundverbrauch erwirbt, wird der Wohnbauförderungskredit um 8.800 € erhöht. Bei der Förderung von Eigenheimen beträgt der Kredit um 1.000 € mehr.

Spürbare finanzielle Entlastung
Zusätzlich werden Rückzahlungskonditionen bei Wohnbauförderungsdarlehen verbessert. Betroffen sind Darlehen, die zwischen 1991 bis 1996 (nach dem Tiroler Wohnbauförderungsgesetz 1991) zugesichert wurden. Hier kommt es zu einer Reduktion der Zinsen von 4% bzw. 6% auf 2,5% bzw. 3,5%. Die Kreditlaufzeit wird um 2 ¾ bzw. 3 ¼ Jahre verlängert. Bei der Sanierungsförderung belaufen sich die Zinsen auf 4% und die Laufzeit wird um 2 ¼ Jahre verlängert.

Mit dieser Laufzeitverlängerung und der Senkung der Kreditzinsen werdenunzumutbarefinanzielle Belastungen ab dem 21. und 26. Rückzahlungsjahr vermieden. Bereits 2009 wurden die Wohnbauförderungsdarlehen nach dem WBF-Gesetz 1984 angepasst, um die Darlehenssprünge abzufedern. „Diese Maßnahme bedeutet eine spürbare finanzielle Erleichterung für jene Tirolerinnen und Tiroler, die vor mehr als 2 Jahrzehnten eine Wohnung gekauft oder ein Haus gebaut haben und monatlich ihre Wohnbauförderungsdarlehen zurückzahlen“, stellt Gschwentner klar.

Auch bei der Wohnbeihilfe wurde nachjustiert, um jene Personen zu unterstützen, die den monatlichen Wohnungsaufwand nicht finanzieren können. So wurde die Zumutbarkeitstabelle verbessert, indem der Freibetrag um 80 € erhöht wurde. Wenn also jemand über ein Einkommen von 880 € verfügt, wird seine jährliche Beihilfe um 210 € erhöht.

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