Retention oder Mauer?

Für das Hagertal gibt es zwei Varianten, wie man dem Hochwasser Herr werden kann. | Foto: Foto: privat
  • Für das Hagertal gibt es zwei Varianten, wie man dem Hochwasser Herr werden kann.
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KÖSSEN/KIRCHDORF (be). Zwei Varianten für das vorzeitige Auffangen der Wassermassen wurden ausgearbeitet und vorige Woche den Mitgliedern der Großachengenossenschaft und Anrainern vorgestellt.
Die Abteilung Wasserwirtschaft der Landesregierung hat die rund 150 Personen ins VZ Kaiserwinkl in Kössen eingeladen. Die Firma Werner Consult Ziviltechniker in Salzburg hat die Varianten erstellt, bei denen man entweder eine Rückhaltemauer errichten will oder aber die Retentionsflächen entlang der Großache ausweiten muss.
Rund 20 Meter hoch würde die Rückhaltemauer werden. Bei normalem Wasserlauf würde das Wasser durch eine Öffnung in der Mauer passieren können. Im Falle eines Hochwassers kann die Mauer jedoch das Wasser entsprechend zurückhalten, sodass nur jene Menge durchläuft, mit der der weitere Ablauf durch das berüchtigte Entenloch bei Kössen gewährleistet ist. Vom Rückstau betroffen wäre in diesem Fall der vordere Bereich des Hagertals; hier müsste ein Bauernhaus ausgesiedelt werden. Hubert Steiner, Vorstand der Abteilung Wasserwirtschaft, sieht dies als großen Nachteil dieser Variante. Zudem würde dabei auf 15 bis 16 Meter aufgestaut werden, was eine große Beanspruchung der Flächen bedeuten würde.
Die zweite Möglichkeit wäre eine Rückhaltung im Nebenfluss. Dabei sollten links und rechts der Großache Begleitdämme geschaffen werden. „Eigentlich bestehen diese bereits, aber sie müssten entsprechend erhöht und verstärkt werden“, so Steiner. Bei diesen Begleitdämmen würden Einbuchtungen geschaffen, die dann gezielt Wasser abwerfen. Dies hätte den Vorteil der wesentlich geringeren Überstauungen von maximal 3,5 bis 4 Metern.
„Derzeit besteht das Problem, dass die Flächen viel zu früh überflutet werden, vor der eigentlichen Hochwasserspitze, und dass sie dann nichts mehr aufnehmen können“, sagt der Abteilungsvorstand. Für diese zweite Variante müsste der bestehende Hochwasserschutz verbessert werden, für die Anrainer würde dies bedeuten, dass sie nicht schon bei einem „normalen“ Hochwasser überflutet würden. Es käme also viel seltener zur Überflutung, und wenn, dann in gezielten Bereichen.
Die Entscheidung liegt nun bei der Großachengenossenschaft, deren Obmann Bgm. Ernst Schwaiger ist. Die Genossenschaft besteht bereits seit über 100 Jahren. Der Hochwasserschutz ist normalerweise Aufgabe der Gemeinde und die Genossenschaft, in der mehrere Gemeinden vertreten sind, zahlt pro Einwohner einen bestimmten Betrag, um damit entsprechende Schutzmaßnahmen realisieren zu können. Beraten werden sie dabei vom Land; da diese Bauten üblicherweise recht kapitalintensiv sind, bedarf es der finanziellen Hilfe des Landes und des Bundes.
„Die Besprechung war sehr sachlich und konstruktiv“, betonte Bgm. Stefan Mühlberger (Kössen). Er glaubt allerdings, dass die Maßnahmen noch einige Zeit brauchen werden, also im nächsten Jahr noch nicht mit einem entsprechenden Hochwasserschutz für Kössen gerechnet werden kann.

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