Registrierkassen: Entschärfung für Vereine und Betriebe

Bei großen Veranstaltungen dürfen weiterhin auch „vereinsfremde“ Personen aushelfen, ohne dass die Steuerbegünstigung verloren geht. | Foto: Kogler
  • Bei großen Veranstaltungen dürfen weiterhin auch „vereinsfremde“ Personen aushelfen, ohne dass die Steuerbegünstigung verloren geht.
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BEZIRK. Tirols Landeshauptmann Günther Platter, der auch Präsident des Tiroler Blasmusikverbandes und des Trachtenverbandes ist, hat bereits im April bei der Landeshauptleutekonferenz in Salzburg einen Antrag eingebracht, um eine Neuregelung auf Bundesebene zu erreichen. Dieser Druck hat nun Wirkung gezeigt. Der Ministerrat in Wien hat am Dienstag ein Maßnahmenpaket beschlossen, mit dem bürokratische Hürden abgebaut werden.
„Die nun vorgenommenen Korrekturen waren deshalb dringend notwendig und richtig“, bricht VP-LAbg. Josef Edenhauser eine Lanze für die zahlreichen Verbände, Vereine und Organisationen des Bezirks.

Traditionsveranstaltungen sind gesichert

Im nunmehr beschlossenen Maßnahmenpaket enthalten ist beispielsweise, dass steuerbegünstigte Veranstaltungen von gemeinnützigen Vereinen und Einsatzorganisationen auch ohne Registrierkassen 72 statt 48 Stunden dauern dürfen. Eine weitere entscheidende Verbesserung ist, dass bei großen Veranstaltungen auch „vereinsfremde“ Personen aushelfen dürfen, ohne dass die Steuerbegünstigung verloren geht. Vor allem diese Entschärfung ist für größere Veranstaltungen unabdingbar, wie Johann Hinterholzer, Kommandant des Wintersteller-Bataillons der Schützen, bestätigt. „Die Ausrichtung eines Bataillonsfestes ist mit einem riesigen organisatorischen Aufwand verbunden. Ohne die Mithilfe anderer Vereine aus der Gemeinde wäre eine solche Veranstaltung kaum zu stemmen. Traditionelle Festveranstaltungen, nicht nur der Schützen, sondern auch der anderen großen Verbände wie Musikkapellen oder Trachtler, wären damit praktisch vor dem Aus gestanden“, unterstreicht Hinterholzer, wie wichtig die nunmehr beschlossenen Änderungen für die heimischen Vereine sind.

Erleichterungen auch für die Wirtschaft

Ebenfalls im Paket enthalten sind Vereinfachungen für Vereinskantinen, die vor allem den Sportvereinen zu Gute kommen. Wenn Kantinen maximal 52 Tage im Jahr geöffnet haben und eine Umsatzgrenze von 30.000 Euro nicht überschreiten, benötigen sie auch in Zukunft keine Registrierkasse. Erleichterungen gibt es auch für die Wirtschaft: Wenn einzelne Unternehmensumsätze bis 30.000 Euro außerhalb von festen Räumlichkeiten erzielt werden („Kalte-Hände-Regelung“) ist auch künftig keine Registrierkasse notwendig. Keine Registrierkassenpflicht gibt es zudem für Alm-, Berg-, Schi- und Schutzhütten, wenn die Umsätze 30.000 Euro nicht übersteigen.

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