Sicherheit an Bahnübergängen: ÖBB Rotlicht-Überwachungsanlagen gehen in Betrieb
Rund ein Viertel aller Verkehrsteilnehmer quert Eisenbahnkreuzungen trotz Rotlicht. Damit soll nun an zwei Übergängen in Kitzbühel Schluss sein.
KITZBÜHEL (elis). Die Eisenbahnkreuzung Kitzbühel-Hahnenkamm und die Kreuzung "Hornschranken" werden zukünftig mit Kameras überwacht. Wer die Kreuzung überqueren will, obwohl die Ampel noch rot leuchtet, muss mit einer Geldstrafe und einer Vormerkung im Führerscheinregister rechnen.
Strafe und Prävention
Die Anlagen funktionieren ähnlich wie die Rotlicht-Blitzer bei reinen Straßenkreuzungen: Sobald ein Kraftfahrzeug die Eisenbahnkreuzung trotz Rotlicht überquert - auch wenn sich die Schranke schon geöffnet hat - wird „geblitzt“ und das Kennzeichen durch ein Foto erfasst.
Christian Wieser, Regionalleiter der ÖBB-Infrastruktur AG für Tirol und Vorarlberg, hofft auf die Mitarbeit der Menschen, auf Mundpropaganda: "Wir wollen nicht heimlich abstrafen oder abkassieren sondern offen für Sicherheit sorgen."
Investition in die Sicherheit
Die ÖBB investieren in diese beiden Anlagen rund 150.000 Euro. "Diese Anlage ist nichts Spektakuläres - aber sehr wichtig für die Sicherheit! Mit dieser Maßnahme haben wir auch dem Gesetz Genüge getan.", erklärt Wieser die Notwendigkeit der Anlage. "Vor wenigen Wochen gab es an der Hornkreuzung einen Unfall. Zum Glück hatten wir nur einen Sachschaden zu beklagen.", ergänzt Markus Widmann, Leiter der Verkehrspolizei Tirol. Im Vorjahr gab es im Schienennetz der ÖBB insgesamt 71 Kollisionen an Eisenbahnkreuzungen. Durch diese vermeidbaren Unfälle starben 19 Menschen, zudem gab es 32 Verletzte. In Tirol gab es im letzten Jahr drei Vorfälle an Eisenbahnkreuzungen mit einer schwerverletzten Person.
An den beiden Kreuzungen in Kitzbühel wird je ein 2,60 Meter hoher Masten inklusive Fundamentierung errichtet, an denen in der Folge die 20 Kilogramm schweren Fotokameras als Überwachung installiert werden. Nach dem Abschluss der Arbeiten am 20. Mai wird die Anlage zur Inbetriebnahme an die Verkehrspolizei übergeben.
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