In Tirol passieren 85 Prozent der Verkehrsunfälle mit Kindern nicht am Schulweg

Im Schnitt verunglücken auf Tirols Straßen jede Woche fünf Kinder bei Verkehrsunfällen. | Foto: MEV
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TIROL/BEZIRK. Im Vorjahr verunglückten in Tirol 266 Kinder bei Verkehrsunfällen, zum Glück gab es keinen tödlichen Kinderunfall. Der VCÖ weist darauf hin, dass in den vergangenen sechs Jahren in Tirol rund 85 Prozent der Verkehrsunfälle mit Kindern nicht am Schulweg, sondern in der Freizeit passierten. Allein im vergangenen Juli und August wurden in Tirol 59 Kinder Opfer von Verkehrsunfällen. In den vergangenen zehn Jahren verloren in Tirol acht Kinder bei Verkehrsunfällen ihr Leben, rund 3.400 wurden verletzt. Der VCÖ fordert mehr Maßnahmen für ein kindgerechtes Verkehrssystem.

Kindergerechtes Verkehrssystem

Im Schnitt verunglücken auf Tirols Straßen jede Woche fünf Kinder bei Verkehrsunfällen. "Die Zahl der bei Verkehrsunfällen verletzten Kinder ist zwar in den vergangenen zehn Jahren um rund 40 Prozent gesunken, aber die Opferzahl ist nach wie vor beschämend hoch", stellt VCÖ-Sprecher Christian Gratzer fest.
"Es gibt nur eine einzige akzeptable Zahl an schweren Kinderunfällen und die ist null", betont VCÖ-Sprecher Gratzer. Um dieses Ziel zu erreichen, braucht es verstärkte Maßnahmen für ein kindgerechtes Verkehrssystem. Im Ortsgebiet erhöht Verkehrsberuhigung die Verkehrssicherheit für Kinder. Im Umfeld von Kinderspielplätzen, Freizeitanlagen, Kindergärten und Schulen soll maximal Tempo 30 gelten. Diese für Kinder wichtigen Orte sollen gut und sicher zu Fuß oder mit dem Rad erreichbar sein.

Verbesserungen nötig

Verbesserungen sind auch bei Straßenübergängen und Kreuzungen nötig. Derzeit gilt nur fünf Meter vor Schutzwegen ein Halte- und Parkverbot. Parkende Autos oder Lieferwagen verstellen dadurch immer wieder die Sicht auf Kinder, die die Straße überqueren möchten. Deshalb tritt der VCÖ dafür ein, das Halte- und Parkverbot vor Schutzwegen zumindest auf zehn Meter auszuweiten.
Auch in einem weiteren Punkt ist die StVO (Straßenverkehrsordnung) zu modernisieren: So wie in Deutschland und der Schweiz sollen Kinder bis zum 10. Lebensjahr unabhängig von der Größe des Fahrrads am Gehsteig fahren dürfen.

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