Erhöhung der Lehrlingsentschädigung für FriseurInnen um bis zu 16,5 %

Hansjörg Hanser und Philip Wohlgemuth. | Foto: ÖGB
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Forderung nach 1.500 Euro Mindestlohn für FriseurInnen bleibt.

KITZBÜHEL (navi). Ab 1. April erhalten Friseurlehrlinge bis zu 16,5 % mehr Lehrlingsentschädigung. Im ersten Lehrjahr steigt sie von 395 auf 460 € brutto (+16,5 %), im 2. Lehrjahr von 500 auf 560 (+12 %) und im 3. Lehrjahr von 690 auf 760 € (+10,1 %). "Die Verhandlungen gestalteten sich vor allem im Bereich der Erhöhungen für FacharbeiterInnen sehr schwierig und es konnten letztlich +1,4 % erreicht werden", so Hansjörg Hanser, Kitzbühels ÖGB-Regionalsekretär.

Mindestlohn-Forderung

Ab 1. April beträgt der Lohn für FacharbeiterInnen 1.344 Euro und in den vier Monaten der Behaltepflicht 1.137 Euro. „Mit dieser Erhöhung liegen die FriseurInnen immer noch klar unter dem von der Gewerkschaft vida geforderten Mindestlohn von 1.500 Euro“, so Philip Wohlgemuth, Tiroler Geschäftsführer der Gewerkschaft vida.

"Die Erhöhung der Lehrlingsentschädigung war ein erstes Zeichen für ein Umdenken. Diese Anhebung ist der richtige Weg, um eine Lehre in diesem Bereich noch attraktiver zu machen. Darüber hinaus müssen wir konsequent an guten Rahmenbedingungen für Lehrlinge und FriseurInnen arbeiten. Jetzt gilt es weitere Schritte zu setzen“, so Wohlgemuth.

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