Mord in Mageregg: Haftstrafe wurde auf 18 Jahre reduziert
Der 51-jährige Feldkirchner hatte im November 2014 seinen Nebenbuhler mit drei Kopfschüssen getötet. Er wurde wegen Mordes zu einer 20-jährigen Haftstrafe verurteilt. Das Oberlandesgericht Graz reduzierte die Strafe um zwei Jahre.
KLAGENFURT. Das Oberlandesgericht Graz hat in einer öffentlichen Verhandlung die 20-jährige Haftstrafe, zu der ein Feldkirchner (51) im vergangenen Oktober am Landesgericht Klagenfurt wegen Mordes verurteilt wurde, auf 18 Jahre reduziert.
Der 51-Jährige hatte im November 2014 seinen Nebenbuhler (53) am Parkplatz Mageregg mit drei Kopfschüssen getötet.
Senat befand Strafe als zu hoch
Der Senat 9 des Oberlandesgerichts Graz kam in der öffentlichen Verhandlung zu dem Schluss, die in Klagenfurt verhängte Strafe zu reduzieren. "Der Angeklagte hat in der Verhandlung am Landesgericht Klagenfurt ein Geständnis abgelegt. In dem Ersturteil wurde auch eine Provokation festgestellt. Daher wurde die Strafe reduziert", erklärt Caroline List, Sprecherin des Oberlandesgericht Graz.
Urteil ist rechtskräftig
Das Geschworenengericht unter dem Vorsitz von Gerhard Pöllinger verurteilte den 51-Jährigen wegen Mordes zu einer 20-jährigen Haftstrafe. Sein Verteidiger Michael Sommer berief berief Oberlandesgericht Graz gegen die Strafhöhe. Das Urteil ist somit rechtskräftig.
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