Anklage gegen Ex-Landesrat Harald Dobernig ist nun rechtskräftig
Harald Dobernig hatte Einspruch gegen Anklage erhoben. Richtersenat am Oberlandesgericht hat nun eine Entscheidung getroffen.
KLAGENFURT, GRAZ (mv). Der Richtersenat des Oberlandesgericht Graz hat nun entschieden, dass die Anklage gegen Ex-Landesrat Harald Dobernig rechtskräftig ist. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft hatte im vergangenen Oktober Anklage gegen den Ex-Politiker erhoben. Ihm wird ein Beitrag zur Untreue in der "Birnbacher-Causa" vorgeworfen. Anwalt Leopold Wagner erhob gegen die Anklageschrift Einspruch. Dobernig – für ihn gilt die Unschuldsvermutung – wird sich vor Richter Christian Liebhauser-Karl am Landesgericht Klagenfurt verantworten müssen.
"Mir wurde gestern telefonisch mitgeteilt, dass die Anklage rechtskräftig ist. Wir warten nun auf einen Verhandlungstermin am Landesgericht Klagenfurt", sagt Rechtsanwalt Leopold Wagner. Ute Lambauer, Sprecherin des Landesgericht Klagenfurt, bestätigt den Eingang der Anklageschrift. "Der Akt wurde uns bereits zugestellt. Die Anklage ist rechtskräftig", sagt Lambauer. Eine Verhandlungstermin steht noch nicht fest.
Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft wirft Dobernig einen Beitrag zur Untreue vor. Laut Anklage soll er in seiner Funktion als Büroleiter von Jörg Haider an der Beauftragung und Erstellung von Gutachten mitgewirkt haben, die die Auszahlung des Birnbacher-Honorars ermöglichten. Der Schaden wird mit 5,75 Millionen Euro beziffert.
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