Verein geht gegen Sperre vor

Zweikampf: Wölfnitzer berufen gegen Suspendierung. Verband will den Strafprozess am Landesgericht Klagenfurt abwarten | Foto: Kuess
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WÖLFNITZ. Der Askö-Wölfnitz wird gegen den mittlerweile suspendierten Spieler, der am 16. Oktober beim Heimspiel gegen Zell/Pfarre einen NS-Sager von sich gegeben haben soll, beim Strafausschuss des Fußballverbands Berufung einlegen. Im Verband möchte man das Ergebnis des Strafprozesses am Landesgericht Klagenfurt abwarten.

Protest eingelegt

Wölfnitz-Trainer Alexander Suppantschitsch will in der Rückrunde, die am 27. März startet, nicht auf den suspendierten Spieler verzichten. "Wir werden gegen die Suspendierung beim Strafausschuss Protest einlegen. Ich bin der Meinung, dass durch die Sperre die Unschuldsvermutung verletzt wurde", sagt Suppantschitsch. Ob der betroffene Spieler bereits beim ersten Spiel auf dem Platz steht, kann der Coach des Tabellenführers nicht sagen. "Er ist derzeit verletzt", stellt Suppantschitsch klar.

Warten auf Urteil

Eine andere Meinung in der Causa vertritt der neue Präsident des Kärntner Fußballverbandes. "Ich vertrete die Rechtsmeinung, dass die Suspendierung bis zur Beendigung des Verfahrens am Landesgericht gerechtfertigt ist", sagt Mitterdorfer und weiter: "Mit einem möglichen Protest des Vereines wird sich Strafausschuss beschäftigen."

Verhandlung im Mai

Der Wölfnitzer-Kicker, der bei dem Spiel unter seinen durchsichtigen Socken die Zahl 88 trug und zwei Gegenspieler mit einem NS-Sager beschimpft haben soll, muss sich am 11. Mai am Landesgericht Klagenfurt verantworten. Dem Geschworenengericht wird Richter Gerhard Pöllinger vorsitzen. Der Fußballer wird von Tschernitz Philipp verteidigt. "Ich werde mehrere Zeugen laden, die bestätigen, dass es zu keinen Äußerungen, die unter das Verbotsgesetz fallen, gekommen ist. Am Spielfeld sind jedoch unschöne Worte gefallen", sagt der Strafverteidiger und weiter: "Wir werden uns nicht schuldig bekennen." Erst letzte Woche wurde bekannt, dass bei einer Hausdurchsuchung auch einschlägige Fotos sichergestellt wurden. "Mein Mandant hat die Fotos in einem Museum angefertigt", erklärt Tschernitz.

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