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Belastende Zeugenaussage gegen Wietersdorfer

Zeuge sagte aus, dass 95% des Blaukalks an der falschen Stelle eingebracht wurden

„Bei der Erteilung der Behandlererlaubnis für den Blaukalk im Dezember 2010 waren weder das notwendige Anlagenteil zur Einbringung des Kalkschlamms noch ein konkretes Projekt dazu vorhanden“, kritisierte der grüne Landtagsabgeordnete Michael Johann anlässlich des HCB-Untersuchungsausschusses. „Die Behörde sah dem Antragsteller dieses Manko nach, weil Wietersdorfer zu diesem Zeitpunkt noch über keinen Vertrag für die Verarbeitung des Blaukalks verfügte, die Behandlererlaubnis aber für die Teilnahme an der Ausschreibung benötigte. Deswegen wurde nur der Aufgabepunkt im heißen Temperaturbereich festgeschrieben.“

Der Amtssachverständige für Abfallwirtschaft DI Johannes Striedner sagte heute bei der Sitzung des HCB-U-Ausschusses aus, dass nicht die Giftigkeit sondern die Behandlungsweise über die Gefährlichkeit und Eignung bestimmter Abfallarten zur Verarbeitung im Zementwerk entscheide. Es sei üblich, dass der Projektwerber ein konkretes Projekt vorlege.

„Hier ist aber nur über den Behandlererlaubnis verhandelt worden, nicht aber über die Anlage, die zur Einbringung notwendig gewesen wäre“, so Johann. „Da kein Projekt vorlag, wurde nur der Aufgabepunkt im heißen Temperaturbereich festgeschrieben. Da das in der UVP 2003 festgeschriebene Lager für Nass-Kalk zu diesem Zeitpunkt noch immer nicht errichtet war, wurde die Tinkalbox als Lagerstätte und Aufgabeort definiert. Zwischen der Tinkalbox und dem Drehrohrofen III gab es jedoch keine direkte Verbindung.“ Striedner argumentierte wie bereits andere Zeugen, dass es die Möglichkeit gegeben hätte, über eine mobile Betonpumpe den CKW-belasteten Kalkschlamm einzubringen. Eine stationäre Anlage hätte eines eigenen Anlagen-Genehmigungsverfahrens bedurft, ein solches wurde aber nicht durchgeführt.

„Nach Erhalt des Zuschlags zur Blaukalkverarbeitung interpretierte w&p den Bescheid jedoch bewusst falsch und brachte den Kalkschlamm entgegen den ausdrücklichen Auflagen der Sachverständigen an der falschen Stelle ein“, folgert Johann. Ab 2012 wurde der Kalkschlamm von der Tinkalbox über ein bestehendes Förderband in die Rohmühle gefördert, wo die HCB bereits vor Erreichen der heißen Zone verdampften.

„Nach den Aussagen von Striedner wurden 95% des Blaukalks an der falschen Stelle eingebracht. Die jüngste Argumentation von Wietersdorfer, dass nur unbelasteter Kalkschlamm anders eingebracht wurde, ist nicht stichhaltig, weil die Behörde vorgeschrieben hat, dass aller Blaukalk an der heißen Stelle einzubringen sei“, berichtet Johann.

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