Ex-Rechtsanwalt verurteilt
Urteil: 35.000 Euro Geldstrafe oder dreimonatige Ersatzfreiheitsstrafe
KLOSTERNEUBURG/KORNEUBURG (mr). Der 65-jährige Klosterneuburger Anwalt musste sich vor kurzem vor einem Schöffensenat des Landesgerichtes Korneuburg wegen Abgabenhinterziehung verantworten. Der Angeklagte stand bereits 2007 vor Gericht. Nach dem damaligen Anklagevorwurf soll er ihm anvertraute Gelder betagter, mittlerweile verstorbener Klienten in Höhe von rund fünf Millionen Schilling veruntreut haben.
Angeklagter zeigte sich geständig
Das Gericht fällte damals einen Zweifelsfreispruch: Seine geschickte Verteidigungsstrategie, er habe diese Gelder vereinbarungsgemäß als Anwaltshonorar vereinnahmt, war nicht zu widerlegen. Davon bekam die Finanzbehörde Wind und ordnete flugs eine Steuerprüfung an. Die Prüfer suchten in den Steuererklärungen des Angeklagten freilich vergebens nach den von ihm behaupteten Einkünften. Ergebnis der Prüfung war eine Nachforderung von 211.579 Euro Umsatz- und Einkommenssteuer. Dies veranlasste Staatsanwältin Gudrun Bischof ihn wegen Steuerhinterziehung anzuklagen.
Mit einer Geldstrafe von 35.000 Euro kam der voll geständige Angeklagte relativ günstig davon. Wegen des anhängigen Konkursverfahrens wird er diese wohl kaum bezahlen können und daher vermutlich die Ersatzfreiheitsstrafe von drei Monaten absitzen müssen. Das Urteil ist rechtskräftig.
Weitere Ermittlungen laufen
Noch ist ungewiss, ob der ehemalige Rechtsanwalt demnächst nicht neuerlich auf der Anklagebank Platz nehmen muss: Das Landeskriminalamt ermittelt dem Vernehmen nach wegen des Verdachtes weiterer strafbarer Handlungen gegen das Vermögen von ehemaligen Klienten bzw. von ihm als Sachwalter betreuten Personen. Es gilt die Unschuldsvermutung.
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