Und dann war da das Reh...
BEZIRK. Dicht verhangene Wolken lassen nicht mal Mondschein durch, Regen vielleicht auch noch Nebel. Der Herbst fordert Autofahrer besonders heraus. Und damit nicht genug, häufen sich in der Übergangszeit die Unfälle mit Wildtieren.
"Rund jedes dritte Reh eines Abschußkontingentes verendet in Folge eines Verkehrsunfall", erklärt Bezirksjägermeister Andreas Arbesser. Eine hochgefährliche Situation für Verkehrsteilnehmer und Tiere. "Stellen Sie sich vor, so ein 70 bis 150 Kilo schweres Tier kommt Ihnen durch die Winschutzscheibe", zeichnet Arbesser ein dramatisches Bild.
Er rät dazu die Geschwindigkeit zu drosseln und Warnhinweise zu beachten, vor allem entlang stark bewaldeter Straßen. Auch blaue Reflektoren an den weißen Begrenzungspfählen deuten auf vermehrtes Wildvorkommen hin", erklärt der Bezirksjägermeister.
Schlechtes Wetter, wie Regen, ist keine Sicherheitsgarantie. Im Gegenteil: "Wildschweine sind extrem regenaktive Tiere", warnt Andreas Arbesser.
Was tun, wenn ein Zusammenstoß unvermeidbar war? Der Experte rät, sofort die Polizei zu verständigen, andernfalls gilt es als Fahrerflucht. Die Beamten wiederum kontaktieren die Jägerschaft, die sich um das angefahrene Wild kümmert.
Karina Seidl
Statistik 2015
Rehwild: 547
Schwarzwild: 10
Hasen: 701
Fasane: 265
Füchse: 43
Mader: 20
Dachse: 9
Wiesel: 5
Zur Sache
Jährlich kommen in Nieder-österreich mehr als 31.300 Wildtiere im Straßenverkehr zu Tode. Im vergangenen Jahr wurden in NÖ dabei 114 Personen bei Wildunfällen (zum Teil schwer) verletzt, Todesfälle waren hier keine zu verzeichnen. In der Morgendämmerung und abends sind Wildtiere am aktivsten. Ein Großteil der Wildunfälle sind Kollisionen mit Rehwild, aber auch Zusammenstöße mit Hasen, Fasanen, Füchsen und auch Wildschweinen sind relativ häufig. Die meisten Unfälle ereignen sich in den Morgenstunden (zwischen 5 und 7 Uhr) sowie abends zwischen 20 und 23 Uhr. Wenn es tatsächlich zu einem Unfall mit einem Wildtier kommt, muss die Gefahrenstelle unverzüglich abgesichert und die Exekutive verständigt werden. Die Nichtmeldung eines Sachschadens ist strafbar. Getötetes Wild darf auf keinen Fall mitgenommen werden.
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