Vererben: Ein Testament macht auf jeden Fall Sinn
Mag. Rainer Samek, Rechtsanwalt in Krems, gibt zu bedenken: „Wie eine aktuelle Umfrage im Auftrag der Rechtsanwaltskammer NÖ zeigt, besitzen nur 13% der Österreicher ein Testament. Aber bereits jeder Vierte hatte schon Streit, wenn es um das Thema „Erben“ geht. Nur eine letztwillige Verfügung stellt sicher, dass das Erbe auch an den fällt, den der Erblasser bedenken wollte. Auch eine regelmäßige Überprüfung des Testaments zumindest alle 5 Jahre und die Registrierung im Testamentsregister empfiehlt sich aus meiner Erfahrung.“
2 Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.