Wenn Wörgl nicht nachfordert, droht der Staatsanwalt

Wörgls Gemeinderäte stimmten mit 19:1:1 für die nachträgliche Einhebung der nicht verjährten Gebühren.
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WÖRGL (nos). Neun Jahre lang wurde in der Stadtgemeinde "vergessen", Gebühren für die Nachmittagsbetreuung in den Kindergärten einzuheben. Der Lapsus einer Amtsmitarbeiterin wurde auch von allen beaufsichtigenden Gremien im Amt und der Stadtpolitik nicht bemerkt. Rund 200.000 Euro sparten sich die Eltern gemeinsam dadurch. (Die BEZIRKSBLÄTTER berichteten)

Reperaturversuch scheitert am Gesetz

In seiner Sitzung am 10. Mai beschloss der Wörgler Gemeinderat, "dass auf die nachträgliche Einhebung der Ganztageselternbeiträge bis zum Kindergartenjahr 2014/15 verzichtet wird und keine Schadenersatzforderung an die betroffene Mitarbeiterin gestellt wird".
Daraufhin teilte die Gemeindeaufsichtsbehörde der Stadtgemeinde mit, dass diese Vorgangsweise nicht zulässig sei, was Bürgermeisterin Hedi Wechner in der Gemeinderatssitzung am 30. Juni dem Plenum vorbrachte. Sinngemäß stellte die Gemeindeaufsicht der Stadt ein Verfahren in Aussicht, sollte sie den gesetzlichen Rahmen für Regressforderungen und die Einhebung noch nicht verjährter Gebühren nicht ausschöpfen. Dies sei als "Veruntreuung" zu werten und müsse der Staatsanwaltschaft mitgeteilt werden, so die Behörde. Zudem forderte sie die Stadt auf, einen externen Juristen mit der Causa zu betrauen.

Da nun Eile geboten war, kam der Gemeinderat am 21. Juli – außerplanmäßig – noch einmal vor seiner Sommerpause zusammen. "Hinlänglich bekannt und durchgearbeitet", sei die Causa nach Ansicht der Bürgermeisterin bereits. Rechtsanwalt Heinz Bauer wurde hinzugezogen und teilte die Ansicht der Gemeindebehörde, gab der Stadtpolitik den Rat, ihre Möglichkeiten zur Einforderung der Gebühren soweit möglich auszuschöpfen.
Im Gemeinderat wurde ein Antrag gestellt, der widerum für Diskussionen sorgte. Zum Einen musste der Beschluss vom Mai, auf alle Forderungen zu verzichten, "vollinhaltlich aufgehoben" werden. Zum anderen war zu beschließen, dass auf die nachträgliche Einhebung "grundsätzlich nicht verzichtet wird und die Regressmöglichkeiten nach den gesetzlichen Bestimmungen des Dienstnehmerhaftpflichtgesetzes" in Richtung Fahrlässigkeit geprüft werden.
GR Andreas Taxacher wollte dem ersten Teil "vollinhaltlich mittragen", denn "wir haben einen Beschluss gefasst, der rechtswidrig ist". Allerdings glaube er, dass es zu einer großen Zahl von Härte- und Einzelfallentscheidungen "und anderen Problemen" kommen würde, wenn Wörgl die Gebühren nachträglich von den Eltern einfordert. In die selbe Kerbe schlug auch GR Michael Riedhart, der bezweifelt, "dass jeder in Wörgl die Nachforderung stemmen kann".
Grundsätzlich teile auch sie diese Meinung, "dass das für einige sehr schwierig werden kann, die Nachforderung zu bezahlen", gab Bürgermeisterin Wechner zu Protokoll, aber "wir müssen dem Gesetz Genüge tun. Wie wir mit den Einzelfällen vorgehen, wird wohl uns obliegen. Wir haben ins im neuen Beschluss an den Rat von Dr. Bauer gehalten."
Schließlich entschieden sich die Gemeinderäte dafür, den Antrag zwei zu teilen. Die Aufhebung des alten Beschlusses wurde einstimmig beschlossen, Nachforderungne und Regress mit einer Enthaltung von Riedhart und der Gegenstimme von Taxacher.
Die Gebühren für die Nachmittagsbetreuung in Wörgler Kindergärten wird also bis Februar 2013 rückwirkend von der Stadt eingehoben.

Wörgls Gemeinderäte stimmten mit 19:1:1 für die nachträgliche Einhebung der nicht verjährten Gebühren.
Wörgler Eltern müssen selbst sehen, wie sie die Nachforderungen der Stadtgemeinde begleichen können. | Foto: MEV
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