Neues Buschenschankgesetz: „Rettungsanker“ für Winzer
Wein und Trauben dürfen zugekauft, „Obstwein“ ausgeschenkt werden
EISENSTADT. Bisher war den Buschenschanken nur das Ausschenken von Wein aus eigener Produktion möglich. Das führte nach den Wetterkapriolen des heurigen Jahres und Ernteausfällen von bis zu 100 Prozent bei vielen Betrieben zu großen Problemen.
Nun hat der Gesetzgeber darauf reagiert und das Buschenschankgesetz entsprechend adaptiert.
Höchstens 1.500 l Wein
Mit der Novelle, die im Landtag einstimmig beschlossen wurde, dürfen Buschenschanken per Verordnung aufgrund von massiven Ernteausfällen bis zu 1.500 Liter Wein oder 2.000 Kilo Trauben zukaufen.
„Das ist ein Rettungsanker für viele Winzer und sorgt für die Absicherung der Buschenschanken als wichtiger Wirtschaftsfaktor vor allem im Südburgenland“, sagt SPÖ-Agrarsprecher Wolfgang Sodl.
Erfreut über die Gesetzesänderung zeigt sich auch ÖVP-Agrarsprecher Walter Temmel: „Damit greifen wir unseren vielen kleinen Heurigen unter die Arme.“
Ein weitere Änderung: Der Ausschank von Uhudlersorten, die als „Obstwein“ gelten ist künftig erlaubt.
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