Behindertenrechtskonvention: 700 Menschen nicht entsprechend untergebracht

Bei der Präsentation des Kärntner Landesetappenplanes zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention fordert Volksanwalt Günther Kräuter die Änderung des Kärntner Chancengleichheitsgesetzes. | Foto: pixabay
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  • hochgeladen von Sebastian Glabutschnig

"Chronisch psychisch kranke Menschen haben ein Menschenrecht auf möglichst weitreichende Selbstbestimmung und Teilhabe an der Gesellschaft. Die so genannten Zentren für Psychosoziale Rehabilitation (ZPSR) in Kärnten entsprechen nicht diesen Ansprüchen. Rund 700 Menschen in Kärnten sind entgegen den Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention in oft abgelegenen Bauernhöfen untergebracht, unzureichend betreut und somit eklatant benachteiligt", so Kräuter.

Gesetzliche Reformen einfordern

Der Volksanwalt hebt hervor, dass bis auf wenige Ausnahmen, das Pflegepersonal oft unter schwierigsten Bedingungen großartige Leistungen vollbringe. Erfreut zeigt sich die Volksanwaltschaft darüber, dass im Zuge der Entwicklung des Landesetappenplanes (LEP) auch Fachleute in Kärnten die Defizite feststellen und gesetzliche Reformen einfordern. Kräuter kündigte eine vertiefte Diskussion im Kärntner Landtag zu den rund 130 Besuchen der Expertenkommission der Volksanwaltschaft an.

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