Faktencheck: Mindestsicherung & Asyl

Das Thema Asyl und Mindestsicherung im Faktencheck | Foto: Jerzy Sawluk  / pixelio.de
  • Das Thema Asyl und Mindestsicherung im Faktencheck
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Im März 2016 haben kärntenweit 3271 Personen die Mindestsicherung bezogen. Zu diesen Personen zählen 825 Asylberechtigte Personen und 160 subsidiäre Schutzberechtigte. Die budgetierten Kosten der Bedarfsorientierten Mindestsicherung belaufen sich auf eine Höhe von 14.179.000,00 Euro was aufgeteilt einen monatlichen Betrag von 361,23 Euro ergibt. Die Mindestsicherung ist jedoch kein fixer Betrag der einfach ausbezahlt, sondern individuell berechnet wird.
Im Kommentar von Regionaut Gunter Sklenofsky steht: "Ein Problem haben viele Flüchtlinge allerdings: Das Parkplatz-Angebot vor ihren Unterkünften ist für ihre vielen, großen Mittelklasse-Autos zu gering". Diese Aussage betreffend muss man zwei Dinge klar stellen. Um die Mindestsicherung zu beziehen müssen Autobesitzer ihr Fahrzeug verkaufen - Ausnahme: es ist berufs- bzw. behinderungsbedingt notwendig. Desweiteren beziehen Asylwerber in organisierten Unterkünften keine Mindestsicherung, da diese für Asylberechtigte vorgesehen sind.
Ein weiterer interessanter Punkt ist auch der Umgang mit ausländischen Führerscheinen. Denn was viele nicht wissen ist, dass einige Führerscheine in Österreich nicht anerkannt werden. Dazu zählen laut ÖAMTC Staaten wie der Irak, Afghanistan, der Jemen, Libyen und viele mehr. Führerscheinbesitzer aus diesen Staaten müssen eine praktische Fahrprüfung ablegen und diesen umschreiben lassen. Diesen Vorgang müssen sie natürlich auch selbst finanzieren - Kosten: 60,00 Euro Gebühr plus Kosten für die Fahrprüfung.

Hier finden Sie noch weitere Fakten zu diesen Themen

Asylwerber - Asylberechtigte - subsidiär Schutzberechtigte

- Asylwerber erhalten keine Mindestsicherung
- Asylberechtigte sind nach der Status-RL (Art.29) wie Staatsangehörige zu behandeln
- Subsidiär Schutzberechtigte können auf Kernleistungen beschränkt werden
in Kärnten ist der Bezug von Leistungen aus der Bedarfsorientierten Mindestsicherung für subsidiär Schutzberechtigte auf Kernleistungen - also Lebensbedarf, Wohnbedarf und Krankenversicherung - beschränkt

Was erhalten Asylwerber?

In Österreich erhalten alle Flüchtlinge einen grundlegenden Krankenversicherungsschutz. Zudem wird durchschnittlich pro 170 Asylwerber ein Berater oder Betreuer finanziert. Dolmetscher werden nicht finanziert. Mit bis zu 200,00 Euro pro Schuljahr wird der Schulbesuch von Minderjährigen gefördert, welche überwiegend nicht direkt ausbezahlt werden. Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge dürfen einen Deutschkurs mit 200 Unterrichtseinheiten besuchen welche mit 3,63 Euro pro Einheit, also maximal 726,00 Euro für 200 Einheiten bezahlt werden. Andere Leistungen erhalten Asylwerber indirekt, wie eine jährliche Bekleidungshilfe von bis zu 150,00 Euro in Form von Gutscheinen, meist von Second-Hand-Shops.

Asylwerber im Flüchtlingsheim

Lebt ein Asylwerber in einer "organisierten" Unterkunft, wie einem Flüchtlingsheim, in welchem er mit Essen versorgt wird, erhält er ein monatliches Taschengeld von 40 Euro. Hygieneartikel und alle anderen Bedarfsgüter müssen damit bezahlt werden.

Asylwerber bei individueller Unterbringung

Asylwerbern ist es gestattet, sich in Privatunterkünften einzumieten. In diesem Fall sind Asylwerber selbst für ihre Versorgung zuständig und müssen Miete zahlen.

Beispiel:
1 erwachsene Person: 200,00 Euro Verpflegung, 120 Euro Mietzuschuss /Monat
2 erwachsene Personen, 1 Kind: 400,00 Euro Verpflegung Erwachsene, 90,00 Euro Verpflegung Kind, 240,00 Euro Mietzuschuss /Monat
2 erwachsene Personen, 3 Kinder: 400,00 Euro Verpflegung Erwachsene, 270,00 Euro Verpflegung Kind, 240,00 Euro Mietzuschuss /Monat

Vergleich:
Eine 5-köpfige Familie hat also monatlich 240,00 Euro für die Miete und Betriebskosten einer Wohnung und 670,00 Euro für alle anderen Bedarfsgüter zur Verfügung. Eine vergleichbare Familie aus Österreich könnte mit Arbeitslosengeld, Ausgleichszahlungen und Familienbeihilfe rund das Doppelte erhalten.

Asylwerber und Autos

Ein weiteres Thema für Diskussionen ist die Auto- Führerscheinsituation für Asylwerber. Ein gängiges Vorurteil ist zum Beispiel, dass Flüchtlinge in Mittelklassewagen zum Sozialamt fahren um sich die Mindestsicherung auszahlen zu lassen. Nun das ist rechtlich nicht Möglich - Asylwerber erhalten keine Mindestsicherung. Erst wenn ein Asylwerber die Asylberechtigung erhält, ist er wie andere Staatsangehörige zu behandeln - womit er das Recht auf die Mindestsicherung gewinnt.

Wer hat Anspruch auf die Mindestsicherung?
Um die Mindestsicherung zu beziehen muss das eigene Vermögen aufgebraucht sein, bis nur mehr 4.188,80 Euro übrig sind. Ausnahmen sind die als Hauptwohnsitz genutzte Wohnung und die Wohnungseinrichtung. Wer ein Auto besitzt, muss dieses verkaufen - Ausnahme: es ist berufs- bzw. behinderungsbedingt notwendig.

Anspruch haben Personen, die
- hilfsbedürftig sind, d.h. deren Haushaltseinkommen unter den Mindeststandards der Bedarfsorientierten Mindestsicherung liegen
- ihren Hauptwohnsitz bzw. ihren dauernden Aufenthalt in Österreich haben
- deren jeweiliger Bedarf nicht durch eigene Mittel gedeckt werden kann
- und bei denen Bereitschaft zum Einsatz der eigenen Arbeitskraft besteht.

Wieviel Geld bekommt man mit der Mindestsicherung?
- Die Bedarfsorientierte Mindestsicherung besteht aus 2 Teilen: 628,32 Euro Grundbetrag und 209,44 Euro Wohnkostenanteil pro Monat.
- Personen in Lebensgemeinschaften bekommen den 1,5 fachen Betrag von: 1.256,64 Euro
- Für Kinder gibt es jeweils 150,80 Euro, in manchen Bundesländern gibt es eine Anpassung dieser Leistung ab dem 4. Kind.

Viele Aufstocker
In der Praxis wird der Maximalbetrag in der Höhe von 837,76 Euro nur einen geringen Teil der Bezieher ausbezahlt. Bisher liegt die tatsächliche ausbezahlte Höhe bei einem monatlichen Betrag von rund 300 Euro. Die Mindestsicherung wird oft ergänzend bezogen – als Zuzahlung zu
Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe.

Im Jahr 2015 bezogen kärntenweit 3.026 Personen die Mindestsicherung - davon waren 1.225 Personen Aufstocker

Zahlen zur Mindestsicherung in Kärnten

- Bedarfsorientierte-Mindestsicherung-Bezieher in ganz Kärnten - Stand März 2016: 3271 Personen
- Asylberechtigte Bezieher der Bedarfsorientierten-Mindestsicherung - Stand März 2016: 825
- Subsidiär Schutzberechtigte
Bedarfsorientierte-Mindestsicherung-Bezieher - Stand März 2016: 160
- Budgetierte Kosten der Bedarfsorientierten-Mindestsicherung 2016 (=“offene“ Sozialhilfe: Bruttoausgaben inkl. Krankenhilfe): Euro 14.179.000,00

Im Jahr 2015 wurden 14.386.433,14 Euro für die Mindestsicherung ausgegeben. Das waren 0,6 Prozent des Landesbudgets.

Statistik

Ausgaben für Geldleistungen aus dem Jahr 2014

Alleinstehende > 60/65 - 495,52 Euro
Alleinstehende < 60/65 - 409,06 Euro
Paare ohne Kinder > 60/65 - 430,71 Euro
Paare ohne Kinder < 60/65 - 416,46 Euro
Alleinerziehende mit 1 Kind - 316,47 Euro
Alleinerziehende mit 2 Kindern - 293,27 Euro
Alleinerziehende mit 3 Kindern - 388,49 Euro
Alleinerziehende mit 4 Kindern oder mehr - 296,56 Euro
Paare mit 1 Kind - 327,72 Euro
Paare mit 2 Kindern - 339,23 Euro
Paare mit 3 Kindern - 402,71 Euro
Paare mit 4 Kindern oder mehr - 450,80 Euro
Andere - 398,43 Euro

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