Einreichfrist für Fahrtkostenzuschuss endet am 31. Oktober

Arbeitnehmer die ihren Hauptwohnsitz in Kärnten haben und mehr als fünf Kilometer in eine Richtung vom Wohnsitz zum Wohnsitz pendeln haben Anspruch auf einen Fahrtkostenzuschuss. Eine weitere Voraussetzung ist, dass der Arbeitnehmer an vier Tagen der Woche pendelt. Auch darf das steuerpflichtige Jahreseinkommen die 24.000 Euro Grenze nicht überschreiten.

Fahrtkostenzuschuss für Lehrlinge

Für ihren Weg zur Lehrstelle oder Fahrten zu Berufswettbewerben können auch Lehrlinge einen Antrag auf Fahrtkostenzuschuss stellen. Ebenso haben bberufstätige Abendschüler einen Anspruch auf den Zuschuss.

Mautkostenersatz beantragen

Arbeitnehmer, welche zum Erreichen des Arbeitsplatzes die Tauernautobahn, die Tauernschleuse oder den Felbertauerntunnel nutzen, können ein Ansuchen auf Mautkostenersatz bei der Arbeiterkammer Kärnten stellen.

Infos und Formulare

Antragsformulare und Vergaberichtlinien gibt es bei der Arbeiterkammer Kärnten sowie zum Download im Internet. Die Anträge können auch elektronisch ausgefüllt werden.

Nähere Infos:arbeitnehmerfoerderung.at oder Telefon 050 477-4003

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