TTIP & CETA: Arbeiterkammer Kärnten spricht sich gegen Freihandelsabkommen aus

Die Arbeiterkammer Kärnten spricht sich entschieden gegen unfaires Freihandelsabkommen aus und fordert einen Kurswechsel der EU-Handelspolitik | Foto: pexels
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Die umstrittenen Freihandelsabkommen CETA (Comprehensive Economic and Trade Agreement) mit Kanada und TTIP (Transatlantic Trade and Investment Partnership) mit den USA sollen Erleichterungen im grenzüberschreitenden Handel von Gütern und Dienstleistungen bringen. Da Gewinne des Freihandels keineswegs fair verteilt werden und die Kluft zwischen Arm und Reich immer breiter wird ist der Widerstand groß. Bei TTIP würde der bereits intensive EU-US-Handel die Wettbewerbsbedingungen verschärfen und den Handel mit Entwicklungs- und Schwellenländern teilweise verdrängen. „Mit Drohungen der Abwanderung in Länder, in denen geringere Standards im Umweltbereich oder Konsumentenschutz gelten, könnten Gewerkschaften bei Verhandlungen über bessere Löhne und Arbeitsbedingungen, unter Druck geraten“, sagt Hans Pucker, Arbeiterkammer-Wirtschaftsexperte. Eine Studie aus den Vereinigten Staaten rechnet sogar mit einem Verlust von 600.000 Arbeitsplätzen in Europa.

Vorsorgeprinzip trifft auf Wissenschaftsprinzip

Für viele Unternehmen gelten wichtige Standards der Regulierungsbehörden als "handelshemmend". Die unterschiedlichen Regelungen und Schutzbestimmungen bei Lebensmitteln, Medikamenten und Autos zwischen EU und der USA sind damit gemeint. Ein Beispiel dazu: In der EU gilt in vielen Bereichen für Gesundheits- und Umweltschutz das sogenannte Vorsorgeprinzip, welches Produkte nur zulässt, wenn ihre Unbedenklichkeit nachgewiesen ist. Im Gegenteil dazu besteht in den USA das Wissenschaftsprinzip, das Produkte und Verfahren solange erlaubt, bis ihre Schädlichkeit erwiesen ist.

Die geplanten Bestimmungen sind alarmierend

▪ Bei CETA und teils bei TTIP soll eine Liberalisierung für alle Sektoren gelten, solange diese nicht im Detail ausgenommen werden. Das bedeutet, dass übliche Ausnahmebestimmungen für öffentliche Dienstleistungen in EU-Handelsverträgen keinen ausreichenden Schutz bieten.

▪ CETA beinhaltet eine Stillstandsklausel, die einen erreichten Status an Liberalisierung unumkehrbar festschreibt.

▪ Die Sperrklinkenklausel bei CETA fixiert die Unumkehrbarkeit künftiger Liberalisierungen. Politisch gewünschte Änderungen werden dadurch erschwert bis unmöglich gemacht. (Bsp. Rekommunalisierung von Dienstleistungen)

▪ TTIP strebt einen verbesserten „beidseitigen Zugang“ zu öffentlichen Ausschreibungen an. Das schränkt die Möglichkeiten ein, Aufträge an lokale Unternehmen zu vergeben oder Ausschreibungen an soziale Kriterien zu binden. (Bsp. Einhaltung von Kollektivverträgen)

▪ Investoren haben bei einem Abkommen von TTIP und CETA Klagerechte gegen ausländische Regierungen, in deren Land sie investiert haben. Die Entscheidungen fallen aber nicht in einem öffentlichen Gerichtsverfahren, sondern vor privaten Schiedsgerichten.

▪ Nur ausländische Investoren und Investorinnen können Klagen gegen Regulierungen im Interesse des Gemeinwohls einreichen, wenn ihre Investitionen beeinträchtigt sind.

Steigerung des Gemeinwohls statt dessen Senkung

„Für eine faire Verteilung der Gewinne sind mehr Transparenz und demokratische Mitwirkungsmöglichkeiten notwendig, die vor allem soziale Ziele ins Zentrum rücken. Wir brauchen eine faire Handelspolitik, die Rücksicht auf die Interessen der arbeitenden Menschen nimmt – CETA und TTIP sind dafür keine Grundlage", fordert Arbeiterkammer Präsident Günther Goach.

Weitere Forderungen der Arbeiterkammer

Eine Streitschlichtung muss ausschließlich ein öffentliches Verfahrensrecht beinhalten. Sonderklagsrechte für ausländische Investoren und Investoren sind abzulehnen. Inländische Investoren wären ansonsten diskriminiert, da sie im Rahmen der nationalen Gesetze nur nationale Gerichte anrufen könnten. Die Rechte der Parlamente und Bürger dürfen durch Streitschlichtungsverfahren nicht eingeschränkt werden. Schutzstandards müssen beibehalten werden. Es ist sicherzustellen, dass die Steuerzahler nicht für das Investitionsrisiko von Konzernen aufkommen, wenn sich wirtschaftliche Rahmenbedingungen ändern könnten.

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