1,7 Mio. Euro für Gemeinde-Investitionen im Tourismus
Aus dem Gemeindereferat für Kommunen fließen 1,7 Millionen Euro, die in die Qualität entsprechend der Tourismusstrategie investieren
KLAGENFURT. Für die neue Offensive See,- Berg- und Radinfrastruktur liegen die Richtlinien auf dem Tisch. „Das Ziel: In den Bereichen, in welchen der Gast die Natur erleben will, setzen wir auf unser Alleinstellungsmerkmal, die höchste Konzentration südlicher Lebensqualität in Österreich“, so Tourismusreferent Christian Benger.
"Das ist unsere DNA"
Kärntens Gemeinden bieten wenige Lead-Projekte an, wurde bei der Erarbeitung der Tourismusstrategie festgestellt. Wegen der Topographie verfügen sie aber über zahlreiche Einrichtungen an Seen, in Bergregionen und an Radinfrastruktur. „Wir haben Produkte und Infrastruktur, die funktionieren, welche aber nicht die höchste Konzentration südlicher Lebensqualität Österreichs vermitteln“, beschreibt Benger die Problematik. Eine Investition von 1,7 Mio. Euro sollte die entsprechende Qualitätsverbesserung bringen. „So sieht uns der Gast, so beschreiben Urlauber Kärnten. Das ist unsere DNA, die wir verbunden mit dem Urlaubstrend „Natur erleben, Land und Leute kennenlernen“, in Angeboten, Infrastruktur und Produkten umsetzen müssen“, so Benger.
Unterstützung der See- und Berginfrastruktur
In den Gemeinden werden Sanierungen, Neugestaltungen, Qualitätsverbesserungen oder Innovationsmaßnahmen der See- und Berginfrastruktur unterstützt. „Der Einsatz bei der Umsetzung von Projekten von hochwertigen, regionstypischen und naturnahen Materialien mit südlichem Charakter (Holz, Glas…) ist eine klare Vorgabe“, so Benger.
Unterstützung für Strandbäder
Die Strandbäder werden ebenfalls unterstützt. Die Errichtung, Adaptierung und Sanierung von Räumlichkeiten wie Umkleideräume, Gastronomiestätten, Verkaufsflächen etc., werden ebenso unterstützt wie die Errichtung und Adaptierung von speziellen Einrichtungen wie Rutschen, Sprungtürmen und Stegen.
Das Förderungsausmaß
Bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten, die von der Gemeinde selbst bzw. unter Finanzierungsbeteiligung des örtlichen Tourismusverbandes tatsächlich zu tragen sind und wird je Projekt und je Gemeinde bis zu einem Höchstbetrag von € 250.000,-- gewährt
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